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An mehreren Stellen sind die Bilanzierungsregeln für Nichtwohngebäude nach QNG unseres Erachtens nicht eindeutig formuliert oder lassen Interpretationsspielraum. Um die größtmögliche Transparenz für

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Sie zu gewährleisten, haben wir

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die notwendig zu treffenden Interpretationen der wichtigsten Stellen hier kurz dargestellt und beschrieben.



PV-Anlagen

In Anlage 3.2.1.1 gibt es zwei widersprüchliche Tabellen für die Bilanzierung von PV-Anlagen, Tabelle 10 und Tabelle 12. In Tabelle 10 werden

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ÖKOBAUDAT-Einträge für die PV-Anlagen aufgelistet, in Tabelle 12 pauschale Werte für

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CO2 Ausstoß und erneuerbare Energien. In ECO-CAD werden die

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ÖKOBAUDAT-Einträge gemäß Tabelle 10 verwendet, genau wie für das Wohngebäude.

Referenzgebäude

Für die Berechnung des Anforderungswertes werden 45% des Energiebedarfs des Referenzgebäudes nach GEG angesetzt. In ECO-CAD werden dabei für Erdgas die Faktoren aus dem ÖKOBAUDAT-Eintrag "Thermische Energie aus Erdgas" und für Strom aus dem "QNG_Strom_Mix_OBD_2020_II" verwendet. Im erfassten Gebäude wird dagegen mit Nutzenergien für Wärme und Kälte gerechnet, die Hilfsenergie ist in den entsprechenden ÖKOBAUDAT-Einträgen zur Nutzung der Anlagenkomponenten enthalten. 

Der Eigennutzungsanteil der PV-Anlage soll immer 40% betragen.

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Auch falls der Strombedarf geringer ist,

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wird der Eigennutzungsanteil daher in ECO-CAD nicht gedeckelt. 

Fahrtreppen

in den Bilanzierungsregeln stehen Werte für die graue Energie von Fahrtreppen und Aufzügen. Für den tatsächlichen Energiebedarf von Fahrtreppen werden aber - im Gegensatz zu Aufzügen - keine Angaben gemacht. Ohne diese lassen sich Fahrtreppen nicht vollständig implementieren. Daher sind diese in Version 2.0.0 von ECO-CAD nicht umgesetzt.




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Wir versuchen

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hier schnellstmöglich eine Klärung auf der Ebene der Regel-Geber zu erwirken