Annahmen bezüglich der Bilanzierungsregeln im QNG

An mehreren Stellen sind die Bilanzierungsregeln für Nichtwohngebäude nach QNG unseres Erachtens nicht eindeutig formuliert oder lassen Interpretationsspielraum. Um die größtmögliche Transparenz für Sie zu gewährleisten, haben wir die notwendig zu treffenden Interpretationen der wichtigsten Stellen hier kurz dargestellt und beschrieben.

PV-Anlagen

In Anlage 3.2.1.1 gibt es zwei widersprüchliche Tabellen für die Bilanzierung von PV-Anlagen, Tabelle 10 und Tabelle 12. In Tabelle 10 werden ÖKOBAUDAT-Einträge für die PV-Anlagen aufgelistet, in Tabelle 12 pauschale Werte für CO2 Ausstoß und erneuerbare Energien. In ECO-CAD werden die ÖKOBAUDAT-Einträge gemäß Tabelle 10 verwendet, genau wie für das Wohngebäude.

Referenzgebäude

Für die Berechnung des Anforderungswertes werden 45% des Energiebedarfs des Referenzgebäudes nach GEG angesetzt. In ECO-CAD werden dabei für Erdgas die Faktoren aus dem ÖKOBAUDAT-Eintrag "Thermische Energie aus Erdgas" und für Strom aus dem "QNG_Strom_Mix_OBD_2020_II" verwendet. Im erfassten Gebäude wird dagegen mit Nutzenergien für Wärme und Kälte gerechnet, die Hilfsenergie ist in den entsprechenden ÖKOBAUDAT-Einträgen zur Nutzung der Anlagenkomponenten enthalten. 

Der Eigennutzungsanteil der PV-Anlage soll immer 40% betragen. Auch falls der Strombedarf geringer ist, wird der Eigennutzungsanteil daher in ECO-CAD nicht gedeckelt. 

Fahrtreppen

in den Bilanzierungsregeln stehen Werte für die graue Energie von Fahrtreppen und Aufzügen. Für den tatsächlichen Energiebedarf von Fahrtreppen werden aber - im Gegensatz zu Aufzügen - keine Angaben gemacht. Ohne diese lassen sich Fahrtreppen nicht vollständig implementieren. Daher sind diese in Version 2.0.0 von ECO-CAD nicht umgesetzt.


Wir versuchen hier schnellstmöglich eine Klärung auf der Ebene der Regel-Geber zu erwirken