Annahmen bezüglich der Bilanzierungsregeln im QNG
PV-Anlagen
In Anlage 3.2.1.1 gibt es zwei widersprüchliche Tabellen für die Bilanzierung von PV-Anlagen, Tabelle 10 und Tabelle 12. In Tabelle 10 werden ÖKOBAUDAT-Einträge für die PV-Anlagen aufgelistet, in Tabelle 12 pauschale Werte für CO2 Ausstoß und erneuerbare Energien. In ECO-CAD werden die ÖKOBAUDAT-Einträge gemäß Tabelle 10 verwendet, genau wie für das Wohngebäude.
Referenzgebäude
Für die Berechnung des Anforderungswertes werden 45% des Energiebedarfs des Referenzgebäudes nach GEG angesetzt. In ECO-CAD werden dabei für Erdgas die Faktoren aus dem ÖKOBAUDAT-Eintrag "Thermische Energie aus Erdgas" und für Strom aus dem "QNG_Strom_Mix_OBD_2020_II" verwendet. Im erfassten Gebäude wird dagegen mit Nutzenergien für Wärme und Kälte gerechnet, die Hilfsenergie ist in den entsprechenden ÖKOBAUDAT-Einträgen zur Nutzung der Anlagenkomponenten enthalten.
Der Eigennutzungsanteil der PV-Anlage soll immer 40% betragen. Auch falls der Strombedarf geringer ist, wird der Eigennutzungsanteil daher in ECO-CAD nicht gedeckelt.
Fahrtreppen
in den Bilanzierungsregeln stehen Werte für die graue Energie von Fahrtreppen und Aufzügen. Für den tatsächlichen Energiebedarf von Fahrtreppen werden aber - im Gegensatz zu Aufzügen - keine Angaben gemacht. Ohne diese lassen sich Fahrtreppen nicht vollständig implementieren. Daher sind diese in Version 2.0.0 von ECO-CAD nicht umgesetzt.