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Infektionsschutzgesetz (IfSG §56)

Hierfür müssten im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" →  "Gehälter" oder "Löhne"

...

zwei neue Lohnarten angelegt werden:

  • Gehaltssausfahl Gehaltsausfall nach §56 IFSG,

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  • Entschädigungsleistung nach §56 IFSG.

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Die neuen Lohnarten in der Gehaltabrechnung.

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Ermittlung Gehaltsausfall: 3.000,00 € / 22 Arbeitstage * 10 Ausfalltage = 1.363,64 €

...

Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge mit Gehaltsausfall und Entschädigungsleistung nach IfSG §56

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Bericht ‚Beitragsberechnung IfSG §56‘. Ausführung komprimiert.

Der Aufruf erfolgt über Hauptmenü ‚Berichte / Beitragsberechnung IfSG §56‘

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Lohnsteuerbescheinigung - Zeile 15.

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