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7.2.0
Version 7.2.0 vom 18.10.2024
Eingabe mehrere PV-Anlagen
PV-Anlagen händisch anlegen:
Mit dieser Gebäudeprofi-Version können jetzt mehrere verschiedene Photovoltaik-Anlagen eingegeben und berechnet werden. D.h. es können Anlagen mit verschiedenen Modulen und/oder Ausrichtungen definiert werden. Aktivieren Sie dazu - wie bisher - zunächst die Option "Gebäudezentrale Stromerzeugung über ein Photovoltaiksystem" in der gebäudezentralen Anlagentechnik. Anschließend kann die PV-Anlage - ebenfalls wie bisher - auf der Registerkarte "Photovoltaik" eingegeben werden.
Neu in diesem Eingabedialog sind zum einen die Option "mehrere verschiedene Kollektortypen/-ausrichtungen" und zum anderen die Möglichkeit, PV-Anlagen zu benennen ("Bezeichnung der PV-Anlage"):
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Um eine weitere PV-Anlage anzulegen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen "mehrere verschiedene Kollektortypen / -ausrichtungen". Das Kontrollkästchen verschwindet und an dessen Stelle tritt ein Register, mit dem zwischen den angelegten PV-Anlagen umgeschaltet werden kann. Die neu hinzugekommene Anlage ist dabei ausgewählt und mit Defaultwerten vorbelegt:
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Rechts neben dem Register befinden sich die aktuelle Anzahl an Anlagen sowie die beiden Schaltflächen "+" und "-". Über die Plus-Schaltfläche können weitere PV-Anlagen hinzugefügt werden, die Minus-Schaltfläche löscht die aktuell ausgewählte Anlage:
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Übernahme von PV-Anlagen aus CAD:
Da bisher der Gebäudeprofi nur eine PV-Anlage verwalten konnte, wurde immer nur die erste Anlage das der CAD übernommen. Weitere ggf. in CAD angelegte Modulfelder wurden nicht beachtet. Mit der neuen Gebäudeprofi-Version werden jetzt alle Modulfelder übernommen.
Voraussetzung für die Übernahme von PV-Anlagen ist natürlich das Vorhandensein der PV-Anlage in HottCAD, z.B. Modulfelder auf zwei verschiedenen Seiten eines Satteldachs:
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Ist dies der Fall, erscheint im Arbeitsbereich "Photovoltaik" der gebäudezentralen Anlagentechnik die Schaltfläche "Daten aus CAD übernehmen":
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Wird diese Schaltfläche angeklickt, werden die in CAD angelegten PV-Module (inkl. Bezeichnung, Ausrichtung usw.) in die Gebäudeprofi-Anlagentechnik übernommen:
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Hinweis: Bei der Übernahme der Daten handelt es sich um einen einmaligen Vorgang. Wird die PV-Anlage in CAD geändert, so werden diese Änderungen nicht automatisch übernommen, sondern die Übernahme kann/muss erneut über die Schaltfläche "Daten aus CAD übernehmen" getriggert werden.
Angabe der Anlagendaten in den Ausführlichen Berechnungsunterlagen:
Die Daten zu den einzelnen Photovoltaik-Anlagen werden auch in diversen Ausdrucken angegeben. Sind z.B. zwei PV-Anlagen in einem Projekt vorhanden, so sieht deren Dokumentation in den Ausführlichen Berechnungsunterlagen wie folgt aus:
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Energieausweis-Datenbanken:
Die beiden Energieausweis-Datenbaken WUKSEA und ZEUS (ab V5) unterstützen bereits die Abgabe mehrerer PV-Anlagen. Die vom Gebäudeprofi erstellen Abgabedateien für den Upload wurden entsprechend um ggf. zusätzlich vorhandene Anlagen erweitert.
Bitte beachten: Beim ZEUS-Upload muss/kann für jede einzelne Photovoltaik-Anlage angegeben werden, ob es sich um eine Neu-Anlage handelt, ob im Falle einer Gebäudesanierung die PV-Anlage mitsaniert wird oder ob die Anlage unverändert (aus dem Bestand) bleibt. D.h. es kann z.B. bei einer Sanierung eine Bestandsanlage und eine neue Anlage geben. Die Umschaltung zwischen den Anlagen erfolgt im ZEUS-Dialog über die entsprechenden Registerkarten.
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Hinweis: Die derzeit nur noch vom Salzburg genutzte "ältere" ZEUS-Schnittstelle V4 (für die OIB-RL 6 von 2015) unterstützt keine Übergabe mehrere PV-Anlagen. Aus diesem Grund kann auch der Gebäudeprofi weiterhin nur eine Anlage übergeben. Sind weitere Anlagen im Projekt vorhanden, kommt vor dem Upload eine entsprechende Hinweismeldung.
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Version 7.1.5
Version 7.1.5 vom 22.08.2024
Kleinänderungen und -korrekturen
Um ein versehentliches Hochladen von Energieausweisen mit einer "falschen" OIB-Richtlinie 6 zu verhindern, wurde eine Sicherheitsüberprüfung beim Start des ZEUS-Uploads eingebaut. Der ZEUS-Dialog kann damit nur mit den aktuell gültigen OIB-Richtlinien 6 (Ausgabe 2015 für Salzburg, Ausgabe 2019 für alle anderen ZEUS-Bundesländer) aufgerufen werden.
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Version 7.1.4
Version 7.1.4 vom 27.07.2024
Kleinänderungen und -korrekturen
Bei der Übernahme von Gebäudedaten aus der CAD wurden kleine Änderungen vorgenommen. Dies betrifft:
die Temperaturkorrekturfaktoren bei der Übernahme erdreichberührender Bauteile
die Berechnung der OI-Indikatoren für Schichtaufbauten mit mehreren Gefachen
Zudem kam es mit der letzten Gebäudeprofi-Version zu Schwierigkeiten beim Erstellen des PDFs für den ZEUS-Upload für das Bundesland Salzburg (ZEUS-Schnittstelle V4). Analog zu den ZEUS-Bundesländern, die bereits auf die neuere Schnittstelle V5 hochladen, wird jetzt auch bei der Schnittstelle V4 automatisch der zum Betriebssystem gehörende "Microsoft Print To PDF" verwendet, sofern kein spezieller PDF-Druckertreiber für den Gebäudeprofi installiert ist.
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Version 7.1.2
Version 7.1.2 vom 18.07.2024
wonfonds_wien
Der Förderantrag für die wohnfonds_wien konnte nicht erstellt werden, wenn im Ist-Zustand nur eine anlagentechnische Zone vorhanden war, die dann in der Variante in mehrere (verschiedene) Zonen aufgeteilt wurde. Dies wurde entsprechend korrigiert.
Konvertierung von Projekten nach OIB 2023 im Gebäudeprofi 2024
Die Konvertierung von Projekten im Gebäudeprofi 2024 wurde überarbeitet. Im Arbeitsbereich "EB-Optionen" können Projekte jetzt auch auf die neuste Ausgabe der OIB-Richtlinie 6 von 2023 umgestellt werden. Hier wurde auch das automatische Anlegen einer Kopie (wie aus dem Gebäudeprofi SQL bekannt) integriert. Bisher begnügte sich der Gebäudeprofi mit einer Hinweismeldung. Ab jetzt wird vor jedem Wechsel der OIB-Richtlinie automatisch eine Kopie des Projekts angelegt. In der Projektübersicht erkennt man diese am Namenszusatz "Kopie".
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Für diejenigen, die die Zusatzoption für das Beratungsprotokoll Sanierungskonzept erworben haben ("Energieberater Österreich") gilt obiges analog für die Umschaltung eines Projekts zwischen Energieausweis-Erstellung und Sanierungskonzept. Bei jedem Wechsel wird jetzt im Gebäudeprofi 2024 (wie zuvor schon im Gebäudeprofi SQL) automatisch eine Projektkopie des Urzustands in der Projektverwaltung angelegt.
Kleinänderungen
Der ZEUS-Upload ist jetzt auch wieder im Gebäuideprofi 2024 möglich.
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Version 7.1.1
Version 7.1.1 vom 25.06.2024
Kleinänderungen / -korrekturen
Die Baustoff-Datenbank "baubook" kann jetzt wieder direkt aus dem Gebäudeprofi heraus aktualisiert werden. Bitte verwenden Sie hierzu im Hauptmenü den Punkt "Kataloge" > "Katalog -Baustoffe-", wählen Sie "BauBook" als aktuellen Katalog aus und starten Sie die Update-Funktion rechts oben über die Schaltfläche "BauBook-Daten Update".
Fensteraufbauten werden wieder in den ausführlichen Berechnungsunterlagen mit ausgegeben.
Projekte mit Kühlung mittels Lüftungsanlage können wieder berechnet werden.
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Version 7.1.0
Version 7.1.0 vom 06.06.2024
Energieberatungsprotokoll Sanierungskonzept
Die Anlagenkosten und Energiepreise wurden entsprechend den Vorgaben der Energieberatung Salzburg angepasst. Sie entsprechen jetzt den Vorgaben von Mai 2024.
Die Version der Kostentabelle (bisher: 05.2020, jetzt 05.2024) kann auf der Registerkarte "Kosten" eingesehen und verändert werden. Bei Neuprojekten ist die aktuelle Version "05.2024" voreingestellt. Bestehende Projekte bleiben auf auf der Version, in der sie erstellt worden sind, d.h. 05.2020. Möchte man bei Altprojekten die Preise auf den neuen Stand bringen, so kann man diese über die Auswahlliste anpassen.
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Wird die Version der Kostentabelle geändert und wurden Benutzereingaben gemacht, d.h. die Werte der Tabellenspalte "Tatsächliche Kosten" weichen von der Spalte "Kosten laut Preset" ab, wird nur die Spalte "Kosten laut Preset" angepasst. D.h. benutzerdefinierte Werte werden nicht überschrieben, sondern können über den Rückstellknopf oberhalb der Tabelle zurückgesetzt werden.
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Eine weitere Änderung beim Energieberatungsprotokoll Sanierungskonzept betrifft das Anlegen der Varianten "Sanierungskonzept" und "Beabsichtigte Maßnahme" über den Assistenten Einige Energieberater gehen so vor, dass sie erstmal das Sanierungskonzept erstellen und anschließend die beabsichtigte Maßnahme dadurch erstellen, dass sie die automatisch erstellte Variante "Beabsichtigte Maßnahme" löschen und neu als Kopie des Sanierungskonzeptes anlegen um dann hier Maßnahmen wieder zu entfernen. Um diese Vorgehensweise zu vereinfachen gibt es jetzt im Sanierungsassistent die neue Option "Variante 'Beabsichtigte Maßnahme' anlegen":
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Ist diese Option ausgewählt, bleibt alles wie bisher! Mit Verlassen des Assistenten werden sowohl das Sanierungskonzept als auch die Beabsichtigte Maßnahme entsprechend der im Assistenten getätigten Auswahl angelegt.
Wird die Option abgewählt, wird der rechte Bereich für das Anlegen der Beabsichtigten Maßnahme deaktiviert. Beim Verlassen des Dialogs wird dann nur eine Variante "Sanierungskonzept" mit den entsprechend ausgewählten Kriterien erstellt. Diese kann dann weiter bearbeitet und angepasst werden. Ist das Sanierungskonzept fertig, so wechselt man auf in den Arbeitsbereich "Ergebnisse" > "Übersicht / Ausgabe" und geht dort auf "Drucken":
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Das Programm erkennt, das zwar bereits ein Sanierungskonzept erstellt, aber noch keine zugehörige Variante "Beabsichtigte Maßnahme" angelegt wurde und bietet an, diese jetzt auf Grundlage des Sanierungskonzepts anzulegen:
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Bestätigt man diesen Dialog mit "Ja", wird die Variante "Beabsichtigte Maßnahme" angelegt und erhält alle Maßnahmen des Sanierungskonzepts, so dass die Maßnahmen, die aus dem Konzept nicht im ersten Schritt umgesetzt werden sollen, entfernt werden können.
Kleinänderungen
In den Berechnungsunterlagen für Energieausweise nach OIB-Richtlinie 6 von 2023 fehlte die Tabelle mit den U-Wert-Anforderungen. Diese wurde wieder rein genommen,
Das Problem, dass gebäudezentrale, luftgekühlte Kältemaschinen nicht an WUKSEA übermittelt werden konnten, wurde behoben
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Version 7.0.0
Version 7.0.0 vom 26.02.2024
OIB-Richtlinie 6 von Mai 2023
Mit dieser Gebäudeprofi-Version werden erstmal die Neuerungen und Änderungen ausgeliefert, die die OIB-Richtlinie 6 von 2023 betreffen.
Hinweis:Voraussichtlich Anfang März wird Wien als erstes Bundesland die Bestimmungen der OIB-Richtlinie 6 von 2023 in Landesrecht übernehmen. Wann die anderen Bundesländer folgen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Nachweise über die Einhaltung des Energiebedarfs sind also - bis zu entsprechenden Änderungen der Landes-Baurechtsverordungen - in den meisten Bundesländern noch nach OIB-Richtlinie 6 von 2019 (Salzburg nach der Richtlinie von 2015) zu führen. Achten Sie also bitte beim Anlegen darauf, für welches Bundesland Sie den Energieausweis erstellen wollen und welche OIB-Richtlinie 6 dort aktuell gilt. Sollte in einem Bundesland die OIB-Richtline 6 von 2023 als Rechtsvorschrift in Kraft treten, dann informieren Sie sich bitte, ob ein Update des Gebäudeprofis vorliegt, in dem ggf. noch landesspezifische Änderungen eingearbeitet sind. |
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Die Änderungen von OIB-Richtlinie 6 von 2019 zu der von 2023 sind eher gering und betreffen vor allem die Anforderung an Energiekennzahlen beim Nachweis über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor. Beim Nachweisverfahren über den Endenergiebedarf entsprechen die aktuellen Anforderungen denen der OIB-Richtlinie von 2019 ab Jänner 2021.
Kleinere Normanpassungen gab es vor allem in der ÖNORM H 5056-1 ("Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Teil1: Heiztechnikenergiebedarf"). Hier wurden beispielsweise neue Altersklassen für Kessel und Wärmepumpen mit entsprechenden Defaultwerten eingeführt.
Die Neuanlage eines Projekts nach OIB-Richtlinie 6 von 2023 erfolgt wie gewohnt im Dialog "neues Projekt":
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Kleinere Änderungen gibt es auch im Energieausweis. Hier wird jetzt zum Beispiel in Anlegung an den "Nationalen Plan" bei den Angaben zum Referenzklima der Primärenergiebedarf für Heizung + Warmwasser ausgegeben:
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Die neue OIB-Richtlinie 6 sowie den zugehörigen Leitfaden und die Erläuterungen können Sie im Gebäudeprofi über den Menüpunkt "Hilfe" aufrufen. Weitere Informationen zu den OIB-Richtlinien, z.B. welche Richtlinie aktuell in welchem Bundesland gilt, erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) unter https://www.oib.or.at.
WUKSEA - Upload-Schnittstelle 7
Mit Einführung der OIB-Richtlinie 6 von 2023 in Wien wird die WUKSEA-Schnittstelle entsprechen angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem die neuen Anforderungswerte sowie Standortdaten für die Statistik Austria.
Bei der Gelegenheit wurde die Registerkarte "Standort / Ersteller" ein wenig umgestaltet. Bisher wurden die vorhandenen Zonen an einem Gebäudestandort als aufklappbare Auswahlbox im Bereich "Standort" dargestellt, wodurch leicht übersehen werden konnte, welche Zonen bereits vorhanden sind. Dadurch wurden Zonen doppelt angelegt. Jetzt gibt es auf der Registerkarte einen eigenen Abschnitt "Zonen", in dem die bereits vorhandenen Zonen übersichtlicher in einer Liste dargestellt werden:
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An der Art der Bedienung hat sich nichts geändert. Soll also ein Ausweis für eine vorhandene Zone (erneut) hochgeladen werden, so ist diese in der Liste auszuwählen. Sollen die Energieausweisdaten einer neuen Zone an WUKSEA übergeben werden, so wählt man in der Liste den Punkt "- neue Zone -". In diesem Fall ist dann unter "Zonenbeschreibung" ein aussagekräftiger Name für die neue Zone anzugeben.
Piktogramme im Beratungsprotokoll Sanierungskonzept
Bei veralteten Heizungssystemen (Kohleöfen usw.) sowie bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen wurde fälschlicherweise in der Kurzzusammenfassung der Anlagentechnik mittels Piktogrammen der "Scheitholzkessel" ausgegeben. Dies wurde jetzt korrigiert. Liegen keine Piktogramme für eine Anlagenart vor, so wird dieses jetzt weggelassen. In den Maßnahmen (Seite 2) und den Detailangaben ("Technische Beschreibung", Seite 5) war und ist die Angabe des Heizungssystems korrekt.
Um die Art des Kessels näher zu spezifizieren, wurden im Ausdruck bei den Maßnahmen sowie in der Technischen Beschreibung die Angabe der Raumwärmebereitstellung geändert. Statt bisher "Gaskessel" steht dort jetzt z.B. "NT-Kessel, Gas" oder statt nur "Pelletsheizung" heißt es jetzt beispielsweise "BW-Festbrennstoffkessel, auto, Pellets".
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Kleinänderungen
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Vom Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Zentrale Baudienste wurden wir gebeten, dass beim ZEUS-Upload der Energieausweis-Typ (d.h. Neubau, Bestand usw.) von unserer Software vorbelegt werden kann. Diese Eingabe kann entsprechend jetzt auf der Registerkarte "Energieausweis gesetzt werden:
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Info |
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Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich. Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software AG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung. Hottgenroth Software AG oder ETU Software GmbH übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Auslassungen oder Nichtübereinstimmungen zwischen Software und Handbuch verursacht werden |