Am 18.07.2022 wurden die neuen Regelungen bezüglich der Energiepauschale veröffentlicht. Somit werden wir die ab dem 01.09.2022 in Kraft tretende Energiepauschale in dem nächsten Update (Ende August) berücksichtigen.
Version 5.86.0.22 vom
Lohnsteuerrichtlinie ab 06/2022
Am 20.05.2022 wurde der geänderte Programmablaufplan für die Lohnsteuerrichtlinie veröffentlicht. Damit wird ab der Juni-Abrechnung der Lohnsteuerabzug der neuen Richtlinie angewendet.
Version 5.77.0.22 vom
Programmhintergrund
Anpassung des Hintergrundes und der Versionsmaske
Beitragsberechnung Krankenkassen
PV-Betrag wird wieder angezeigt bei Kinderlosen
Version 5.75.0.22 vom 07
Inhalt
maxLevel
6
minLevel
4
Lohnsteuerrecht
Lohnsteuerrichtline 2022
Für 2022 wurde eine neue Lohnsteuerrichtline verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.
Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung 2022
Für den Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2022 wurden Anpassungen an die aktuelle Eric-Version durchgeführt.
Ausgabe der Steueridentifikationsnummer auf den Lohnabrechnungen
Mit der aktuellen Version wird die Identifikationsnummer auf jeder Lohnabrechnung unterhalb der Empfängeradresse ausgegeben:
Sozialversicherung Beitragssätze
Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für 2022 auf die folgenden Werte erhöht:
Art
Beträge/Monat
Beträge/Jahr
Kranken-/Pflegeversicherung (West und Ost)
4.837,50 €/Monat
58.050,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West)
7.050,00 €/Monat
84.600,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (Ost)
6.750,00 €/Monat
81.000,00 €/Jahr
Beitragssätze 2022
Krankenversicherung
Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2020 liegt bei 1,30 %. Für den Abruf des individuellen Zusatzbeitrages gehen sie über die folgende Funktion:
Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung ist der Beitrag auch 2022 auf 3,05 % festgesetzt.
Ab 01.01.2022 wird allerdings der Kinderlosenzuschlag von 0,25 % auf 0,35 % angehoben
Rentenversicherung
Für die Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz für 2022 stabil auf 18,60 %.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist der Beitragssatz weiterhin auf 2,40 %.
Insolvenzgeldumlage
Der Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage wird 2022 auf 0,09 % gesenkt.
Zusatzbeiträge Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass Sie vor jeder Abrechnung die Krankenkassenbeitragssätze mindestens einmal aktualisiert haben. Abruf der Krankenkassendatensätze kann über den Menü-Punkt "Verwaltung" → " Krankenkassen" → "Beitragssätze aktualisieren" durchgeführt werden:
Mini-Job / Gleitzone-Übergangsbereich
Mini-Job
Die Beitragssätze für 2022:
Krankenversicherung: 13,00 %
Rentenversicherung: 15,00 %
Pauschale Lohnsteuer: 2,00 %
Umlage U1/U2: 0,90 % / 0,29 %
Gleitzone / Übergangsbereich
Gleitzonenfaktor
Für 2022 ist der Gleitzonenfaktor „F“ auf 0,7509 festgesetzt.
Elster-Schnittstellen
Elstermodule Version 35
Anhebung der Elsterversion auf 35.2.4.0 für die Elstermeldungen 2022
Dienstwagenregelegung
Anpassung Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer
Ab dem Jahr 2022 wird bei der Bewertung der Entfernungspauschale für die Lohnabrechnung wie folgt vorgangen:
1-20. Kilometer wird weiterhin bei der Bewerung der Pauschale für die Fahrt Wohn-/Arbeitsstätte mit 0,30 € pro Kilometer berechnet
ab dem 21. Kilometer wird bis zum Jahr 2024 mit 0,35 € pro Kilometer berechnet (ab dem Jahr 2024 mit 0,38 €)
Damit die Bewertung der Pauschale für die Fahrt Wohn-/Arbeitsstätte ab dem 21. Kilometer wird bis zu einem maximum von jährlich 4.500,00 € (mtl. 375,00 €) durchgeführt, bei der Überschreitung des Wertes wird die Pauschalisierung aufgehobenÄnderung der Bewertung vorgenommen wird, müsste bei den entsprenden Mitarbietern in den Stammdaten einmal der Dienstwagen neu bestätigt werden: (Mitarbeiterstamm-Daten → Tabreiter "Sonstiges" → Schalter "Dienstwagen" → Meldung mit "Ja" bestätigen → und die geänderten Daten mit "OK" bestätigen) Image AddedImage Added
Änderungen Sozialversicherung 2022
Erweiterung der SV-Schlüssel
120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner
121 Auszubildende, innerhalb der Geringverdienergrenze
122 Auszubildene in einer außerbetrieblichen Einrichtung
123 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst
124 Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
901 Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Sonderfälle
SV-Meldung
Entfall der Meldegründe 60 und 61
Ab den Monatswechsel auf das Jahr 2022, stehen bei der SV-Meldung die Meldegründe 60 (Änderung des Namens) und 61 (Änderung der Anschrift) nicht mehr zur Auswahl bereit
Erweiterung der SV-Meldung für MiniJobs
Es wird nun bei der SV-Meldung für Mini-Job-Beschäftigte zusätzliche Werte ausgegeben:
Art der Besteuerung (0 = keine einheitliche Pauschalsteuer / 1 = einheitliche Pauschalsteuer 2%)
Steuernummer des Arbeitgebers
Steuernummer des Arbeitnehmers
Hinterlegung des "Geburtsland"
Für die "Sofortmeldungen" ohne Versicherungsnummer ist ab dieser Version die Möglichkeit vorhanden, bei den Mitarbeiterstammdaten auch das "Geburtsland" zu hinterlegen:
Neuregelung Arbeitslosenversicherung bei erreichen der Regelaltersgrenze
Die Aussetzung der Zahlung in die Arbeitslosenversicherung für die Regelaltersgrenze ist ab dem Sollmonat Januar 2022 wieder aufgehoben worden. Hierzu sollten für die betreffende Personengruppe "119" eine Ummeldung erfolgen (Abmeldung "32" mit dem der Beitragsgruppe "3301" zum 31.12.2021 und Anmeldung "12" mit der Beitragsgruppe "3321" ab 01.01.2022)
Erweiterung Elektronischer Datenaustausch (rvBEA) via SV.net
Ab dem 01.01.2022 kann auch der Datensatz ZUZA (Befreigung von Reha-Zuzahlungen) via SvNet gemeldet werden. Ab dem 01.07.2022 kommt dann noch der rvBEA-BEEG-Datensatz hinzu (Entgeltbescheinigungen für Elterngeld)
Elektronische AU-Bescheinigung via SV.net
Der Abruf der elektronische AU-Bescheinigung wird sich für Arbeitgeber auf Juli 2022(Januar 2023) verschieben
Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.
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