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Versionsnummer: 6.2
Datum der letzten Änderung: 16.12.2020
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Version 6.2.10.21 vom 25.02.2021
WUKSEA-Upload identischer Gebäude
Analog zum steigenweisen Upload von Gebäude wurde jetzt auch beim WUKSEA-Upload die Möglichkeit geschaffen, mehrere identische Gebäude mit verschiedenen Adressen gemeinsam hochzuladen. Beispiele hierfür sind die Mittelteile von Reihenhäusern oder Siedlungen identischer Reihenhäuser. Dazu wird zunächst eines der identischen Gebäude (inkl. Adresse erfasst) und anschließend der GIS-Adressabgleich aufgerufen um die Standortdaten zu Vervollständigen.
Um weitere Adressen für dieses "Muster-"Gebäude festzulegen, nutzen Sie die Schaltfläche "Weitere Gebäude":
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Sie werden daraufhin nach der Adresse gefragt, die hinzugefügt werden soll. Nach Eingabe von Straße und Hausnummer wird erneut der GIS-Abgleich aufgerufen, in dem die zusätzliche Adresse zu bestätigen ist.
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Nach Übernahme der Adresse erscheint diese (zusammen mit der "Originaladresse") in einer Tabelle. Über die Schaltfläche "Adresse / Stiege hinzufügen", können wietere Standorte hinzugefügt werden.
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Bitte beachten:
Bei identische Gebäuden (d.h. die eingegebenen Daten gelten für jede der ausgewählten Adressen) Ist in der Tabelle das Feld "Stiege" leer zu lassen. Gleiches gilt für die Angaben zur Fläche bzw. zum Flächenanteil. Diese drei Felder sind nur dann auszufüllen, wenn der Energieausweis des Adressobjektes sich auf ein Teilgebäude (eine Stiege) bezieht, der Energieausweis selbst aber für eine mehrere Stiegen umfassendes Gebäude berechnet wurde, siehe "Stiegenweiser WUKSEA-Upload".
Kleinkorrekturen:
- Korrektur Ausgabe der U-Werte in den Ausführlichen Berechnungsunterlagen
- Korrektur Trittschallberechnung
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Version 6.2.9.20 vom 15.12.2020
Stiegenweise WUKSEA-Upload
- Gemäß den Anweisungen „Wiener UKSEA -Unabhängiges Kontrollsystem für Ener
- gieausweise
- Hinweise zum Upload, Methoden zur Zonierung gemäß den Anforderungen der OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2019 für Gebäude mit mehreren Stiegen“(Letzte Fassung vom 19. März 2020) darf für ein Gebäude, welches mehrere Stiegen enthält und wo jeder Stiege eine eigene Gebäude-ID zugeordnet ist, ein Energieausweis für das komplette Gebäude erstellt werden, der dann für die je
- weiligen Stiegen oder unter Angabe der Teil-BGF hochgeladen wird.
Bisher musste dies im Gebäudeprofi „manuell“ für jede einzelne Stiege durchge-führt werden. Mit der aktuellen Gebäudeprofi-Version ist es jetzt möglich, sich für sämtliche Stiegen eines Gebäudes die Adressdaten gesdammelt gesammelt über das Wiener GIS zu holen und die Enmergieausweise an WUKSEA zu übersenden.
→ Zur Dokumentattion "Stiegenweiser WUKSEA-Upload".
Umstellung der ZEUS
.-Schnittstelle Kärnten auf Version 5
Seit Oktober ist die Schnuittstellenversion 5 für den Upload von Energieausweisen an ZEUS offiziell in Betrieb. In der derzeitigen Übergangszeit ist es möglich, entweder die Schnittstellen 4 oder 5 zu verwednen. Mit dieser Gebäudeprofi-Version wurd jetzt auf die "neue" Version 5 umgestellt.
Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie 6
Die OIB-Richtlinie 6 unterschewidet Anforderungswerte an HBW und EEB/fGEE bis zum 31.12.2020 und ab dem 01.01.2021. Die entsrepchende Einstellmöglichkeit befindet sich im Dialog "Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie 6".
Bitte denken sie daran, dann Energieausweise, die sie jetzt bereits anfangen, aber ggf. erst im kommenden Jahr fertig werden, die Anforderungen ab 01.01.2021 erfüllen müssen.
Für Projekte, die mit dieser Gebäudeprofi-Version neu angelegt werden ist "01.01.2021" jetzt zur Voreinstellung gemacht worden.
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Version 6.2.8.20
- interne Version, wurde nicht veröffentlicht -
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Version 6.2.7.20 vom 17.11.2020
Energieausweis für sonstige konditionierte Gebäude mit Temperaturen kleiner 16°C
Nach OIB-Richtlinie 6 von 2020 können für sonstige konditionierte Gebäude Energieausweise ausgestellt werden, die auf Basis einer Raumlufttemperatur ungleich 22°C erstellt wurden. Liegt die Temperatur unter 16°C, dann dürfen die in OIB-Richtlinie 6, Abschnitt 4.6 vorgegebenen Anfoerderungen an die U-Werte um bis zu 50% überschritten werden. Die Ausstellung eine solchen Ausweises ist jetzt mit dem Gebäudeprofi möglich. Um auf die geänderten Anforderungen hinzuweisen, wird eine entsprechende Fußnote im Energieausweis ausgegeben:
Kleinänderungen
- Bauteiltabelle im Ausdruck "Berechnungsunterlagen" verwies bei 2019er Projekten noch auf OIB 2015
- Für die Angabe „Korrektur Flächenheizung“ eines neuen Bauteils nicht mehr als Defaultwert die Einstellung verwenden, die das zuletzt ausgewählte Bauteil hatte, sondern die Korrektur ist standardmäßig deaktiviert.
- Nach Rückstellen von freien Randbedingungen auf die Randbedingungen gemäß OIB 2019 standen im Arbeitsbereich "Parameter" ein falscher Luftwechsel sowie eine falsche Raumlufttemperatur (Wertte der OIB 2015), während im Hintergrund aber korrekt mit den Randbedingungen 2019 gerechnet wurde.
- Konversionsfaktoren im Projekt, dessen Rechengrundlage verändert wird (z.B. Umstellung von OIB 2015 auf 2019) werden jetzt unter festen Randbedingungen automatisch angepasst, d.h. Primärenergie- und CO2-Faktoren die unter dem Menüpunkt "Programmkonstanten" > "Brennstoffdaten" definiert werden, werden nur noch für Berechnungen unter freien Randbedingungen angewendet.
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Version 6.2.6.20 vom 12.10.2020
Fehlerbehebung
- Anlegen von Schichtaufbauten im eigenen Katalog
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Version 6.2.5.20 vom 08.10.2020
Kleinkorrekturen
- Berücksichtigung der mittleren Geschoßhöhe bei der Berechnung des Referenz-HWB-Anforderungswertes beim Nachweisverfahren über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (OIB 2019)
- Korrektur der Anforderung des reduzierten Primärenergiebedarfs bei der Alternativenprüfung in der Anlage 6a zum Energieausweis Tirol
- Korrektur bei der Übermittlung von Stromspeichern an ZEUS (OIB 2019)
Sonstige Änderungen / Ergänzungen
- Temperaturprofil 30/25°C für Flächenheizungen ergänzt
- Ausgabe von effektiven U-Werten im Energieausweis für sonstige Gebäude, falls eine detaillierte Berechnung von erdberührenden Bauteilen nach EN ISO 13370 ausgewählt wurde
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Version 6.2.4.20 vom 10.09.2020
Kleinkorrekturen
- Eingabe der Etagenanzahl bei Nichtwohngebäuden wiieder möglich
- Automatischen Umstellung der Verschattung beim Wechsel zwischen Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus/Nichtwohngebäude
- Nachkommastellen bei ZEUS-Upload des COP einer Wärmepumpe für Salzburg angepasst
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Version 6.2.3.20 vom 10.08.2020
Tirol
Das Bundesland Tirol gibt in seinen Technischen BauVorschriften (TBV) 2016, Fassung vom 29.07.2020 eine Anlage zum OIB-Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6 von 2019 vor. Diese Anlage 6a gibt ergänzende Informationen zu Bautechnik und zu Haustechnik.
Diese Anlage kann jetzt auch mit dem Gebäudeprofi erstellt werden. Sie finden den entsprechenden Ausdruck unter "Detailberichte" > "Anlage 6a zum Energieausweis Tirol":
Der Ausdruck besteht aus zwei Abschnitten:
- Bautechnik - Auflistung der Fenster, Türen, Wände, Decken und Böden mit deren inkl. U-Werte, Flächen, Korrekturfaktoren, Leitwerte, usw.
- Haustechnik - Kurzdarstellung der Raumheizung und Warmwasserbereitung sowie ggf. Solaranlage, PV-Anlage, Lüftung und Kühlung.
Letzter Abschnitt der Haustechnik ist die Alternativenprüfung. Hier wird ausgegeben, ob ein hocheffektives alternatives System verwendet wird oder der reduzierte nicht erneuerbare Primärenergiebedarf eingehalten wird.
Kommt z.B. bei einem Neubau eines Wohnhauses kein hocheffizientes alternatives Sytem zum Einsaz bzw. wird der reduzierte Primärenergiebedarf nicht eingehalten, so ist unter Umständen eine Alternativenprüfung notwendig. Hierzu stellt Energie Triol ein (Excel-) Berechnungswerkzeug zur Verfügung. Sie können dieses kostenlos im Internet bei Energie Tirol herunterladen (und zum Ausfüllen der dann notwendigen Anlage 6b verwenden):
https://www.energie-tirol.at/wissen/richtige-heizung/alternativenpruefung/
Salzburg
Die Novelle 2020 der Salzburger Wohnbauförderung (WFV 2015). Haben sich die Anforderungs-LEKT-Werte geändert (z.B. für den Neubau eines Wohngebäudes von 20 auf 22 und für die Sanierung eines Bestandes von 28 auf 26). Zusätzlich wurde die Berechnung der Zuschlagpunkte angepasst. Die Änderungen sind seit In-Kraft-Treten der Novelle am 1. August rechtswirksam und wurden in dieser Gebäudeprofi-Ausgabe entsprechend angepasst.
Das zugehörige Landesgesetzblatt finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20200730_79/LGBLA_SA_20200730_79.pdfsig
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Version 6.2.2.20 vom 16.07.2020
ZEUS
Bei einigen Kundenrechnern gab es beim ZEUS-Upload Probleme mit der verwendeten Verschlüsselung SSL 3.2. Entsprechend wurde die Verschlüsselung jetzt auf TSL 1.2 umgestellt.
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Version 6.2.1.20 vom 07.07.2020
Kleinkorrekturen
- Für die Wohnbauförderung Kärnten sind aktuell Projekte nach OIB-Richtlinie 6 von 2019 über die ZEUS-Schnittstelle V4 hochzuladen (d.h. die Schnittstelle, die eigentlich für Projekte nach OIB 2015 verwendet wird). Durch die Einführung der ZEUS-Schnittstelle V5 in Version 6.2.0 war dieser Upload vorübergehend nicht mehr möglich. Dieses Problem wurde mit der aktuellen Version jetzt gelöst.
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Version 6.2.0.20 vom 17.06.2020
OIB-Richtlinie 6 von 2019 in der Steiermark
Nach Angaben der Energieagentur Steiermark steht das in-Kraft-treten der OIB-Richtlinie 6 von 2019 in der Steiermark kurz bevor.
In der Gebäudeprofi-Version 6.2 wurden die entsprechenden Vorbereitungen getroffen. Hierzu gehört vor allem die Aktualisierung des ZEUS-Uploads. Die Betreiber von ZEUS haben für die OIB-Richtlinie 6 von 2019 eine neue Schnittstellen-Version V5 erstellt, die vom Gebäudeprofi angesprechen wird. Entsprechend gibt es ein paar Änderungen im Upload-Dialog:
Auf der Registerkarte ""Energieausweis" ist neu der "Umsetzungszustand" sowie die "Energieausweisart" eingebbar. Im Falle eines Teil-Energieausweises können zusätzlich die Teil-BGF, die Teil-BF sowie das Teil-Volumen definiert werden.
Weitere Änderunge gibt es vor allem auf der Registerkarte "Anlagentechnik". In der neuen Schnittstellenversion ist unter anderem für die verschiednene Anlagentechnischen Komponenten anzugeben, ob im Falle einer Gebäudesanierung die Bestandskomponenten erhalten bleiben oder ob eine Sanierung geplant ist. Da dies aus den Projektdaten nicht unbeding hervorgeht, sond diese Angaben entsprechend im ZEUS-Dialog nochmal zu überprüfen.
OIB-Richtlinie 6 von 2019 in der Tirol
Seit dem 1. Juni 2020 ist die OIB-Richtlinie 6 von April 2020 offiziell in-Kraft getreten.. Legen Sie entsprechend neue Projekte in Tirol jetzt in der Richtlinie von 2019 an.
Hinweis zur Sanierungsförderung in Tirol: Ab dem 01. Juli gil in Tirol eine neue Wohnhaussanierungsrichtlinie. Hierin werden neu die "Ökostufe 2030" und die "Ökostufe 2050" eingeführt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/ws-richtlinie_01-07-2020.pdf
Bundesförderung "Sanierungsscheck 2020"
Im April ist eine Neuauflage der Bundesförderung für das Jahr 2020 erschienen. Wie bereits im Vorjahr ist der größte Teil des Antrags Online auszufüllen und abzuschicken. Der benötigte Anhang mit den technischen Details kann weiterhin mit dem Gebäudeprofi erstellt werden. Die Formulare wurden dabei nur geringfügig geändert (kleinere Textänderungen und die Jahreszahl 2020). Diese Änderungen stehen in der neuen Gebäudeprofi-Version jetzt zur Verfügung.
Kleinänderungen
- Die bereits in der WUKSEA-Schnittstellenversion 5 integrierte Möglichkeit einer stiregenweisen Erfassung wurd jetzt auch noch in die die ältere Schnittstellenversion V4 integriert
- Im Energieausweis-Dialog 2019 behsteh jetzt (ähnlich wie bei den älteren Ausgaben der OIB-Richtlinie 6) die Möglichkeit, dass die Anforderungswerte nicht iim Energieausweis ausgegeben werden. Bitte beachten, dass bereits die OIB-Richtlinie 6 bei Bestandsenergieausweise diese Angabe nicht mehr vorschreibt. Entsprechend wird beim Umsetzungsstand "Bestand" die Option "Anforderungswerte NICHT in den Ausweis übernehmen" automatisch aktiviert.
- Mit der Berechnung nach den Anlangennormenstand von 2019 können im Gebäudeprofi jetzt auch VVS-Anlagen eingegeben werden.
- Korrektur: Anzeige falsche Lüftwechselraten im Abschnitt "Parameter". (Alte Werte nach ÖNorm B 8110-5:2011, gerechnet wurde aber mit den aktuellen Werten nach B 8110-5:2019).
- Wird ein vorhandenes Projekt in ein Projekt nach OIB-Richtlinie 6 von 2019 kopiert, so werden jetzt auch automatisch die Default-Verschattungen angepasst, falls im Ursprungsprojekt die Pauschal-Verschattungswerte ausgewählt waren.
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