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Wohngebäude: Pauschaler Strombedarf

Die Karte Endenergiebedarfe wird automatisch angelegt und ist nicht löschbar

. Hier wird der pauschale Strombedarf sowie die Auswahl des energetischen Standards des Gebäudes für die Ermitllung des pauschalen Sockelbetrags

.

Hinzufügen bzw. Übernahme aus dem Energieberater

Bei vorheriger Berechnung des Projektes im Energieberater werden die nach der DIN 18599 ermittelten Endenergiebedarfe aufgeteilt nach Energieträger automatisch übernommen und dargestellt (1). Hier muss gegebenenfalls noch eine Zuordnung des EPD-Eintrags erfolgen.
Der Wert solcher Endenergien kann nur im Energieberater durch das Konfigurieren der Anlagen angepasst werden.

Die benutzerdefinierten Endenergien der Anlagen (2) können über “Endenergie“ (3) hinzugefügt werden. Damit diese bei der Bilanz berücksichtigt werden, muss eine Zuordnung des EPDs und des Wertes erfolgen.

Die Endenergien aus Fernwärme und KWK (4) werden entweder ebenfalls aus dem Energieberater übernommen, oder über das “+” bei “Fernwärme / KWK“ (5) hinzugefügt.

Für den Fall, dass die Fernwärme aus mehreren verschiedenen Energieträgern besteht, können ab Version 2.11.0 mehrere verschiedene EPD-Einträge zu einer Fernwärme-Endenergie zugeordnet werden. Die Eingabe des prozentualen Anteils und eine EPD-Zuordnung sind für die Berücksichtigung der verschiedenen Energieträger bei der Bilanzierung notwendig.

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(Nichtwohngebäude-Endenergiebedarfe)

Hinweis

Endenergiebedarfe ohne EPD-Zuordnung werden bei der Bilanzierung nicht berücksichtigt.

Nichtwohngebäude

Der Nutzerstrombedarf aus den DIN 18599-Zonen, die in der Gebäudeerfassung den Räumen zugewiesen sind, wird entsprechend der QNG-Regeln nach Anhang 3.2.1.2 zur ANLAGE 3 gerechnet und als Summe über alle Zonen auf der Karte dargestellt.

Die Nutzerstrombedarfe der einzelnen Zonen sind im Bereich "LCA-Klassen" zu finden.

Wohngebäude

Der energetische Standard des Gebäudes sollte manuell ausgewählt werde. 


Der pauschale Strombedarf für die Ermittlung des Sockelbetrages wird automatisch ausgerechnet und dargestellt.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der Energiebedarf pauschale Strombedarf der Nutzer mit 20 kWh Endenergie (Netzstrom)//a Endenergie pro m² beheizter Netto-Raumfläche angenommen.

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Nichtwohngebäude: Beleuchtungsstrom

Während bei Wohngebäuden der Strombedarf durch Beleuchtung in der Pauschale enthalten ist, muss er bei Nichtwohngebäuden hier angegeben werden.

Der Nutzerstrom wird anhand der DIN18599-Zonen berechnet, die in HottCAD den Räumen zugewiesen sind. Der Bedarf an Kälte und Wärme wird später bei den zugehörigen Anlagenkomponenten erfasst (Hilfsenergie ist in den ÖKOBAUDAT-Datensätzen zur Nutzung inbegriffen).

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Übenommener Energiebedarf aus dem Energieberater

Der Energiebedarf der Anlagenkomponenten kann im Energieberater kontrolliert werden.

Im Bereich "Diagramme" sind die benötigten Endenergieen der Anlagenkomponente ausgegeben. Endenergien aus den Energieträger “Strom-Mix” und “Strom (Hilfsenergie)” werden in ECO-CAD als Summe übernommen.

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Screenshot aus dem Energieberater