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Infektionsschutzgesetz (IfSG §56)
Hierfür müssten im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Gehälter" oder "Löhne"
zwei neue Lohnarten angelegt werden:
- Gehaltsausfall nach §56 IFSG,
- Entschädigungsleistung nach §56 IFSG.
Die neuen Lohnarten in der Gehaltabrechnung.
Ermittlung Gehaltsausfall: 3.000,00 € / 22 Arbeitstage * 10 Ausfalltage = 1.363,64 €
Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge mit Gehaltsausfall und Entschädigungsleistung nach IfSG §56
Bericht ‚Beitragsberechnung IfSG §56‘. Ausführung komprimiert.
Der Aufruf erfolgt über Hauptmenü ‚Berichte / Beitragsberechnung IfSG §56‘
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Lohnsteuerbescheinigung - Zeile 15.