Versionsnummer: 5.
3637.x
Datum der letzten Änderung:
0923.04.2020
Inhalt | ||||
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Version 5.
3637.0.20 vom
09Anpassung Buchungsliste für die HSFIBU
Im Zuge der KUG-Berechnung für freiwillig- und privatversichte im KV-Bereich ist die Buchungsliste angepasst worden.
Anpassung Lohnjournal
Im Zuge der KUG-Berechnung für
Corona-Regelfreiwillig- und privatversichte im KV-Bereich ist das Lohnjournal angepasst worden.
Version 5.
36.0.
20 vom
Neue Gleitzone/Übergangsregelung/MidiJob ab 01.07.2019
Ab 01.07.2019 wird die Gleitzonenregelung erweitert auf einen Sozialversicherungspflichtigen Gehaltsbereich von 450,01 € bis 1300,00 €. Für alle Mitarbeiter die in der bisherigen Gleitzone gewesen sind, wird sich die Änderung unter Berücksichtigung des erweiterten Gleitzonenbereiches wiederspiegeln (dieser führt zu einer verminderten SV-Brutto welches für die Berechnung angesetzt wird).
Das Programm stellt automatisch die bisherigen SV-Pflichtigen Arbeitnehmer zum 01.07.2019, die in dem Bereich von 850,01 € bis 1300,00 € im Durchschnitt der letzten 6 Monate gewesen sind, auf die neue Gleitzonenregelung um.
Man kann die Umstellung bei den Mitarbeiterstammdaten (Tabreiter „Stammdaten“) unter dem Untertabreiter „Tätigkeit“ überprüfen. Hier wird bei der Umstellung der Eintrag „Ü2 – Übergangsbereich ab 01.07.2019“ gesetzt:
Sollte der Mitarbeiter im Laufe des Jahres im Durchschnitt über die 1300,00 € pro Monat kommen (z.B. durch eine Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Dezember), kann der Eintrag „Gleitzonenregelung nicht anwenden“ gesetzt werden, damit diese in
KEINEM Monat Anwendung findet:
Beim Erstellen der SV-Jahresmeldung wird dann Programmseitig geprüft, ob im Laufe des Jahres dann eine der folgenden Regeln für die drei Auswahlziffern zutrifft:
0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen
1 = Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Grenzen
2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen
title | Hinweis |
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Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.
Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.
Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder ETU Software GmbH übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Auslassungen oder Nichtübereinstimmungen zwischen Software und Handbuch verursacht werdenKUG-Berechnung für Corona-Regel
Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes müssen drei neue Lohnarten angelegt werden:
1. Berechnungsgrundlage für die SV-Werte
Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Gehälter" oder "Löhne"
eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:
Wenn diese Einträge gesetzt sind und in der Abrechnung die Lohnart ausgewählt wird, dann findet für den Betrag dieser Lohnart die folgende Berechnung statt:
- Krankenversicherung + Zusatzbeitrag wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet
- Rentenversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet
- Pflegeversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet (ohne den Zusatzbeitrag kinderlos)
- Arbeitslosenversicherung wird nicht berücksichtigt
- Es werden keine Umlagen berücksichtigt
2. Netto-Abzug der Berechnungsgrundlage für die SV-Werte
Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Netto Abzüge (Steuerfrei)"
eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:
Dies ist notwendig um die unter 1. angelegte Lohnart für die Auszahlung unberücksichtigt zu lassen
3. Kurzarbeitergeld (Leistungssatz nach der Tabelle der Bundesagentur für Arbeit)
Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Gehälter" oder "Löhne"
eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:
Mit diese Lohnart wird die Auszahlung des Leistungssatzes für den Arbeitnehmer auf der Lohnabrechnung ausgeben.
4. Musterabrechnung
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Bei den Beträgen handelt es sich um fiktive KUG-Werte |
5. Gehaltsreduzierung Aufgrund von KUG unter die Schwelle des Übergangsbereiches (1.300,00 €)
Sollte ein Arbeitnehmer Aufgrund einer KUG-Berechnung mit dem regelmäßigen Gehaltsbrutto unter den Übergangsbereich von 1.300,00 € liegen, muss bei diesem in den "Stammdaten" unter Tatigkeit die Option "G1" und "Gleitzonenregelung nicht anwenden" aktiviert werden:
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