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Gemäß DIN 18599-1:2018 Anhang A.5 Sonderfälle

Bei der energetischen Bewertung nach DIN 18599 kann der Fall eintreten, dass sich innerhalb oder in räumlicher Nähe der Gebäude technische Anlagen befinden, für die keine Rechenregeln in der Norm existieren, die jedoch zur Wärme- und/oder Kälteversorgung beitragen.

Dazu gehören:

  • Nutzung von (industrieller) Prozessabwärme innerhalb einer Zone zur Beheizung einer anderen Zone;
  • Erwärmung oder Vorwärmung von Trinkwarmwasser aus Abwärmeströmen;
  • gekoppelte Wärme-Kälte-Verschiebung innerhalb eines Gebäudes.
Es handelt sich bei den nicht bewertbaren Sonderfällen vorwiegend um innovative Technologien oder um die Nutzung von Abwärmeaufkommen innerhalb von Gebäuden.


Hinweis
Abwärmenutzung aus industriellen Prozessen über externe Wärmenetze ist
hierbei
hier nicht gemeint; diese ist mit dem Ansatz nach
A.4 über den Primärenergiefaktor oder das CO2-Äquivalent energetisch bewertbar.Auftretende Sonderfälle können über den Ansatz nach
DIN 18599-1:2018 A.4
anhand eines Primärenergiefaktors oder eines CO2-Äquivalentes bewertet werden.

Es sind primärenergetisch alle Energieaufwendungen zu berücksichtigen, die nur aufgrund der Wärme- und/oder Kälteerzeugung (zusätzlich) auftreten, einschließlich des (Mehr-)Aufwandes an Hilfsenergie. Die Randdaten der Berechnung des Systemprimärenergiefaktors sind transparent offen zu legen.

Die betreffende Energienutzung
energetisch bewertbar.


Die Bilanzierung von Abwärme wird innerhalb der Energiebilanz dieser Norm als Anschluss an nach DIN 18599 als Nah- und Fernwärme bzw. Fernkälte bewertet.

Detaillierte Angaben zur Berechnung, können der DIN 18599-1:2018 entnommen werden.

Tipp
titleHott-Tipp

Der Primärenergiefaktor ist im Falle von Abwärme auf 0 zu setzen.

Im Energieberater ist es hierzu möglich im Bereich der Anlagentechnik den Erzeuger auf Nah-/Fernwärme → im nächsten Schritt wird dann der Primärenergiefaktor in den Brennstoffdaten angepasst.