Infrarotheizungen können nach DIN 4701-10:2003-08 und nach DIN 18599:2011-12 bisher nicht bilanziert werden.
Nach den KFW FAQ technische Mindestanforderungen 5.33 (Infrarotheizung, Abbildung), können diese in der EnEV Berechnung als Elektro-Direktheizung bilanziert werden s. Auszug.
Quelle: Infoblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude//Liste der Technischen FAQ (Stand 04/2018)
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In der Liste der technischen FAQ für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Effizienzhäuser / Effizienzgebäude / Klimafreundliche Gebäude" (Stand 05/2023) steht zur Erfassung von Infrarotheizungen:
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