Versionsnummer: 4
Datum der letzten Änderung:
2827.12.
20222023
Untergeordnete Seiten (Anzeige untergeordneter Seiten) |
---|
Version 4.4
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
Mit dem 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetzt vom 16. Oktober 2023 in Kraft. Was die Ausstellung von Energieausweisen auf Verbrauchsbasis betrifft, sind die Änderungen zum bisherige Gebäudeenergiegesetz minimal.
Um einen neuen Energieausweis nach GEG 2024 anzulegen, verwenden Sie bitte die Schaltfläche "Neu" in der Menübar. Es erscheint der Auswahldialog zur Auswahl der Gesetzesgrundlage:
Die Eingaben zum Gebäude sowie zur Verbrauchserfassung haben sich gegenüber der Vorgängerversion nicht geändert. Neu hinzugekommen ist im Abschnitt "Gebäude" die Schaltfläche "Erneuerbare Energien". Wie der Name schon sagt, kann hier ein Dialog aufgerufen werden, bei dem Angaben zu der Verwendung erneuerbarer Energien innerhalb des Gebäudes ausgewählt werden können. Diese werden dann zusammen mit der Kontrolldatei an das DIBt versendet.
Wollen Sie ein Projekt einer älteren GEG- oder EnEV-Ausgabe auf die aktuellen Gesetzesgrundlage anpassen, so können Sie das an dieser Stelle umstellen, indem die Auswahlliste ausgeklappt und dann dort das GEG 2024 ausgewählt wird.
Version 4.2
GEG 2023
Am 20. Juli 2022 wurde eine Überarbeitung des bestehenden Gebäudeenergiegesetztes aus dem Jahr 2020 beschlossen. Die dort eingeflossenen Änderungen gelten ab dem 01. Januar 2023.
Während es bei Energieausweisen auf Bedarfsbasis z.B. zu einer Verschärfung der Anforderungen kommt, gibt es im GebäudeEnergieGesetz 2023 ("GEG 2023") bei Verbrauchsausweisen keine nennenswerten Änderungen was die Berechnung inkl. Klimakorrektur bzw. die Ausgebe des Energieausweises betrifft. Einzige "sichtbare" Veränderung auf dem Ausweis ist die Ausgabe der Gesetzesgrundlage in der Titelleiste mit dem Datum "20. Juli 2022".
Mit der Verbrauchspass-Version 4.2 ist es möglich, Energieausweise auf Verbrauchsbasis nach GEG 2023 auszugeben. Bei der Neuanlage eines solchen Projekts wählen Sie bitte die entsprechende Projektart aus:
Welche Berechnungsgrundlage im aktuellen Projekt gewählt ist, erkennen Sie im Bereich "Ausgabe" auf der Registerkarte "Gebäude":
Wollen Sie ein Projekt einer älteren GEG- oder EnEV-Ausgabe auf die aktuellen Gesetzesgrundlage anpassen, so können Sie das an dieser Stelle umstellen, indem die Auswahlliste ausgeklappt und dann dort das GEG 2023 ausgewählt wird.
Worst Performance Building (WPB)
Gemäß BEG besteht ein Anspruch auf zusätzliche Fördermittel für eine Sanierung, wenn sie sich bei dem aktuelle Gebäude um ein sogenanntes "Worst Performace Building" (WPB) handelt. Ein solcher Nachweis kann auch mittels Energieausweis auf Verbrauchsbasis erbracht werden.
Ein Worst Performance Building (WPB) liegt unter anderem dann vor, wenn
- bei Wohngebäuden der Endenergieverbrauch mehr als 250 kWh/(m²a) beträgt. Dies entspricht der Energieausweis-Klasse H.
- bei Nichtwohngebäuden der Endenergieverbrauch für Wärme größer ist, als der Endwert der auf Seite 3 des Energieausweises abgedruckten Skala. Dieser Endwert ist abhängig von der gewählten Gebäudekategorie sowie der technischen Ausstattung.
Liegt ein WPB vor, so wird dieses informativ auf der Registerkarte "Verbrauch" im Bereich "Weitere Informationen" angezeigt:
Version 4.1
Mit der Programmversion 4.1 ist es jetzt auch möglich, Energieausweise auf Verbrauchsbasis für Nichtwohngebäude zu erstellen. Grundlage dafür sind die "Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand" vom 15. April 2021.
Die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen der Software im Bereich Nichtwohngebäude durch die Umstellung von EnEV auf GEG finden Sie hier:
Programmänderungen EnEV - GEG (Nichtwohngebäude)
Zusätzlich wurde in Version 4.1 jetzt die xml-Schnittstelle für Kontrolldateien frei geschaltet. Falls ein Energieausweis für eine genauere Kontrolle durch das DIBt ausgewählt wurde, können, wie schon bei der EnEV, die dafür notwendigen Eingabe- und Berechnungsdaten direkt versendet werden. Erste Energieausweise nach GEG werden voraussichtlich ab Ende Juni 2021 überprüft.
Version 4.0
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachungen zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude Mitte April bzw. Anfang Mai 2021 können jetzt auch Energieausweise auf Verbrauchsbasis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020 erstellt werden.
In der aktuellen Ausgabe 4.0.0 unserer Software Verbrauchspass ist bereits die Möglichkeit zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude enthalten! Energieausweise für Nichtwohngebäude können leider aktuell noch nicht mit der Software ausgestellt werden, da die Veröffentlichung leider erst am 3. Mai im Bundesanzeiger erfolgt ist und somit erst seit diesem Datum von uns umgesetzt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass zwar das Anfordern von Registriernummern bei DIBt für Energieausweise nach dem GEG möglich ist, derzeit aber noch keine Kontrolldateien erstellt werden können. Die dazu vom Ministerium zu erstellenden Schemadateien für die Abgabe von Kontrolldateien liegen derzeit noch nicht in einer finalen Version vor. Nach §99 GEG wird es Stichprobenkontrollen von Energieausweisen erst nach dem 31.07.2021 geben.
Einen kurzen Überblick über die Änderungen und Erweiterungen der Software durch die Umstellung von EnEV auf GEG finden Sie hier:
Seite einschließen | ||||
---|---|---|---|---|
|