Abweichend zur Bilanzierung von Wohngebäuden ist bei Nichtwohngebäuden der Anforderungswert nicht fest vorgegeben. Stattdessen wird das im GEG beschriebene Referenzgebäude unter bestimmten Randbedingungen berechnet und der resultierende CO2-Ausstoß beziehungsweise Primärenergiebedarf berechnet aus dem Endenergiebedarf stellt den Anforderungswert dar. Daher muss der Endenergiebedarf des Referenzgebäudes aus der 18599-Berechung übernommen werden. (s. Regeln zur Bestimmung des Anforderungswertes für QNG Nichtwohngebäude).
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Im Folgenden wird beschrieben, wie diese Randbedingungen im Energieberater eingestellt und die benötigten Ergebnisse ausgelesen werden können. |