Info |
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Hinweis: Sofern Einzelgeräte, Komponenten oder Anlagenteile neben dem zu bewertenden Gebäude auch weitere Gebäude mit versorgen oder Energie an Dritte bereitstellen, sind die grauen Energien / grauen Emissionen der betroffenen Einzelgeräte, Komponenten oder Anlagenteile anteilig des Eigennutzungsanteils zu erfassen. Nähere Details können Sie der Seite 16 des Anhangs 3.1.1 QNG-Regeln für Wohngebäude bzw. den Seiten 18 und 21 des Anhangs 3.2.1.1 QNG-Regeln für Nichtwohngebäude entnehmen. |
Wohngebäude
Die Karte wird automatisch angelegt und ist nicht löschbar. Hier wird der pauschale Strombedarf sowie die Auswahl des energetischen Standards des Gebäudes sowie der pauschale Strombedarf für die Ermittelung Ermittlung des pauschalen Sockelbetrags Sockelbetrages dargestellt.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der Energiebedarf pauschale Strombedarf der Nutzer mit 20 kWh Endenergie (Netzstrom)/m² beheizter /a Endenergie angenommen und auf die beheizte Netto-Raumfläche angenommen.
Nichtwohngebäude: Beleuchtungsstrom
Während bei Wohngebäuden der Strombedarf durch Beleuchtung in der Pauschale enthalten ist, muss er bei Nichtwohngebäuden hier angegeben werden.bezogen.
Des weiteren können benutzerdefinierte Endenergien der Anlagen erfasst, bearbeitet und gelöscht werden. Damit diese bei der Bilanz berücksichtigt werden, muss eine EPD-Zuordnung erfolgen.
Nichtwohngebäude
Der Nutzerstrom wird anhand der DIN18599-Zonen berechnet, die in HottCAD den Räumen zugewiesen sind, berechnet. Der Bedarf Endenergiebedarf an Lüftung, Kälte und Wärme wird später bei den zugehörigen Anlagenkomponenten erfasst (Hilfsenergie ist in den ÖKOBAUDAT-Datensätzen zur Nutzung inbegriffen).sollte hier separat erfasst werden.
Warnung |
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Die QNG-Bilanzierungsregeln beziehen sich auf die Endenergien. Vor ECO-CAD Version 2.1.3 war es bei manchen Heizungsanlagen möglich, Anlagenutzung als Nutzenergie aus der ÖKOBAUDAT zu wählen. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Bei den Projekten aus älteren Versionen, werden diese ÖKOBAUDAT-Zuordnungen umgestellt bzw. diese sollten geprüft werden. Bei den Projekten, die mit älteren Versionen die auf Basis von ÖKOBAUDAT erstellt wurden, ist eine Kontrolle der EPD-Zuordnungen und der eingegebenen Endenergiebedarfe notwendig!
(Anpassung an die QNG-Regeln vom 01.01.2023). |
Ermittlung des Energiebedarfs aus dem Energieberater
Der Energiebedarf der Anlagenkomponenten kann bspw. mit dem Energieberater ermittelt werden.
Hierbei ist jeweils die benötigte Endenergie der Anlagenkomponente anzugeben. Bei Lüftungsanlagen und der Beleuchtung ist der Strombedarf gefragt, der als Endenergie im Energieberater ausgegeben wird. Nebenstehend sind die entsprechenden Werte in einer Ergebnistabelle des Energieberaters markiert.
Screenshot aus Energieberater