Abweichend zur Bilanzierung von Wohngebäuden ist bei Nichtwohngebäuden der Anforderungswert nicht fest vorgegeben. Stattdessen wird das im GEG beschriebene Referenzgebäude unter bestimmten Randbedingungen berechnet und der resultierende CO2-Ausstoß beziehungsweise Primärenergiebedarf stellt den Anforderungswert dar (s. Regeln zur Bestimmung des Anforderungswertes für QNG Nichtwohngebäude).
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Im Folgenden wird beschrieben, wie diese Randbedingungen im Energieberater eingestellt und die benötigten Ergebnisse ausgelesen werden können. |
Anpassung der Nutzung der Zonen
Koditionierung der Zonen im Energieberater
Auslesen des Strombedarfs des GEG-Referenzgebäudes
Auslesen des Endenergiebedarfs
der anderen Energieträgervon Erdgas des GEG-Referenzgebäudes
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In Zukunft wird das Zusammenspiel zwischen dem Energieberater und ECO-CAD verbessert und zumindest teilweise automatisiert werden. |