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An mehreren Stellen sind die Bilanzierungsregeln für Nichtwohngebäude unseres Erachtens nicht eindeutig formuliert. Um die größtmögliche Transparenz für unsere Kunden zu gewährleisten, haben wir unsere Interpretation der wichtigsten Stellen hier dargestellt. |
Durch die Aktualität der Bilanzierungsregeln nach QNG, sind leider noch Punkte enthalten, die für uns nicht eindeutig zu werten waren. Wir haben diese Punkte bereits gemeldet und erwarten daher künftig noch Änderungen oder Bekanntgaben. Bis dahin haben wir die unten stehenden Annahmen getroffen.
PV-Anlagen
In Anlage 3.2.1.1 gibt es zwei widersprüchliche Tabellen für die Bilanzierung von PV-Anlagen, Tabelle 10 und Tabelle 12. In Tabelle 10 werden ÖKOBAUDAT-Einträge für die PV-Anlagen aufgelistet, in Tabelle 12 pauschale Werte für CO2 Ausstoß und erneuerbare Energien. In ECO-CAD werden die ÖKOBAUDAT-Einträge gemäß Tabelle 10 verwendet, also genau wie für das Wohngebäude.
Referenzgebäude
Für die Berechnung des Anforderungswertes werden 45% des Energiebedarfs des Referenzgebäudes nach GEG angesetzt. In ECO-CAD werden dabei für Erdgas die Faktoren aus dem ÖKOBAUDAT-Eintrag "Thermische Energie aus Erdgas" und für Strom aus dem "QNG_Strom_Mix_OBD_2020_II" verwendet. Im erfassten Gebäude wird dagegen mit Nutzenergien für Wärme und Kälte gerechnet, die Hilfsenergie ist in den entsprechenden ÖKOBAUDAT-Einträgen zur Nutzung der Anlagenkomponenten enthalten.
Der Eigennutzungsanteil der PV-Anlage soll immer 40% betragen. Auch falls der Strombedarf geringer ist, wird der Eigennutzungsanteil daher in ECO-CAD nicht gedeckelt.
Fahrtreppen
in den Bilanzierungsregeln stehen Werte für die graue Energie von Fahrtreppen und Aufzügen. Für den tatsächlichen Energiebedarf von Fahrtreppen werden aber - im Gegensatz zu Aufzügen - keine Angaben gemacht. Ohne diese lassen sich Fahrtreppen nicht vollständig implementieren. Daher sind diese in Version 2.0.0 von ECO-CAD nicht umgesetzt.
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Wir versuchen, schnellstmöglich Rückmeldung von Seiten des BBSRs zu erhalten. |