Versionsnummer: 5.36.x
Datum der letzten Änderung: 09.04.2020
Inhalt | ||||
---|---|---|---|---|
|
Version 5.36.0.20 vom
KUG-Berechnung für Corona-Regel
Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes kann mit dieser eine neue Lohnart angelegt werden.
Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Gehälter" oder "Löhne"
eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:
Wenn diese Einträge gesetzt sind und in der Abrechnung die Lohnart ausgewählt wird, dann findet für den Betrag dieser Lohnart die folgende Berechnung statt:
- Krankenversicherung + Zusatzbeitrag wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet
- Rentenversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet
- Pflegeversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet (ohne den Zusatzbeitrag Kinderlos)
- Arbeitslosenversicherung wird nicht berücksichtigt
- Es werden keine Umlagen berücksichtigt
Info | ||
---|---|---|
| ||
Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich. Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung. Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder ETU Software GmbH übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Auslassungen oder Nichtübereinstimmungen zwischen Software und Handbuch verursacht werden |