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Versionsnummer: 5.36.x

Datum der letzten Änderung: 09.04.2020




Inhalt
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wird die Gleitzonenregelung erweitert auf einen Sozialversicherungspflichtigen Gehaltsbereich von 450,01 € bis 1300,00 €.

Version 5.36.0.20 vom  

KUG-Berechnung für Corona-Regel

Version 5.32.0.19 vom

Neue Gleitzone/Übergangsregelung/MidiJob ab 01.07.2019

Ab 01.07.2019

Für

alle Mitarbeiter die in der bisherigen Gleitzone gewesen sind, wird sich die Änderung unter Berücksichtigung des erweiterten Gleitzonenbereiches wiederspiegeln (dieser führt zu einer verminderten SV-Brutto welches für die Berechnung angesetzt wird).

Das Programm stellt automatisch die bisherigen SV-Pflichtigen Arbeitnehmer zum 01.07.2019, die in dem Bereich von 850,01 € bis 1300,00 € im Durchschnitt der letzten 6 Monate gewesen sind, auf die neue Gleitzonenregelung um.

Man kann die Umstellung bei den Mitarbeiterstammdaten (Tabreiter „Stammdaten“) unter dem Untertabreiter „Tätigkeit“ überprüfen. Hier wird bei der Umstellung der Eintrag „Ü2 – Übergangsbereich ab 01.07.2019“ gesetzt:

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Sollte der Mitarbeiter im Laufe des Jahres im Durchschnitt über die 1300,00 € pro Monat kommen (z.B. durch eine Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Dezember), kann der Eintrag „Gleitzonenregelung nicht anwenden“ gesetzt werden, damit diese in
KEINEM Monat Anwendung findet:

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Beim Erstellen der SV-Jahresmeldung wird dann Programmseitig geprüft, ob im Laufe des Jahres dann eine der folgenden Regeln für die drei Auswahlziffern zutrifft:

0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen
1 = Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Grenzen
2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen

die Berechnung des Kurzarbeitergeldes kann mit dieser eine neue Lohnart angelegt werden.

Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" →  "Gehälter" oder "Löhne"
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eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:
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Wenn diese Einträge gesetzt sind und in der Abrechnung die Lohnart ausgewählt wird, dann findet für den Betrag dieser Lohnart die folgende Berechnung statt:

  • Krankenversicherung + Zusatzbeitrag wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet
  • Rentenversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet
  • Pflegeversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet (ohne den Zusatzbeitrag Kinderlos)
  • Arbeitslosenversicherung wird nicht berücksichtigt



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