Versionsnummer: 5.36.x
Datum der letzten Änderung: 09.04.2020
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Version 5.36.0.20 vom
KUG-Berechnung für Corona-Regel
Version 5.32.0.19 vom
Neue Gleitzone/Übergangsregelung/MidiJob ab 01.07.2019
Ab 01.07.2019Für
Das Programm stellt automatisch die bisherigen SV-Pflichtigen Arbeitnehmer zum 01.07.2019, die in dem Bereich von 850,01 € bis 1300,00 € im Durchschnitt der letzten 6 Monate gewesen sind, auf die neue Gleitzonenregelung um.
Man kann die Umstellung bei den Mitarbeiterstammdaten (Tabreiter „Stammdaten“) unter dem Untertabreiter „Tätigkeit“ überprüfen. Hier wird bei der Umstellung der Eintrag „Ü2 – Übergangsbereich ab 01.07.2019“ gesetzt:
Sollte der Mitarbeiter im Laufe des Jahres im Durchschnitt über die 1300,00 € pro Monat kommen (z.B. durch eine Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Dezember), kann der Eintrag „Gleitzonenregelung nicht anwenden“ gesetzt werden, damit diese in
KEINEM Monat Anwendung findet:
Beim Erstellen der SV-Jahresmeldung wird dann Programmseitig geprüft, ob im Laufe des Jahres dann eine der folgenden Regeln für die drei Auswahlziffern zutrifft:
0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen1 = Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Grenzen
2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen
die Berechnung des Kurzarbeitergeldes kann mit dieser eine neue Lohnart angelegt werden.
Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Gehälter" oder "Löhne"
eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:
Wenn diese Einträge gesetzt sind und in der Abrechnung die Lohnart ausgewählt wird, dann findet für den Betrag dieser Lohnart die folgende Berechnung statt:
- Krankenversicherung + Zusatzbeitrag wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet
- Rentenversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet
- Pflegeversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet (ohne den Zusatzbeitrag Kinderlos)
- Arbeitslosenversicherung wird nicht berücksichtigt
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