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Im Nichtwohngebäude erfolgt die Definition des WPB hingegen über den Primärenergiebedarf Qp. Zur Klasse WPB zählen die Gebäude, deren Primärenergiebedarfswert Qp über die rechte Grenze des Energielabels im Energieausweis hinausgeht. Die "Breite" des Energielabels orientiert sich bei Nichtwohngebäuden am zugehörigen Referenzgebäude, ändert sich also von Gebäude zu Gebäude mitunter deutlich. Der zugeordente WPB-Grenzwert wird für "schlechte" Gebäude als zusätzliche neue Klasse in der Bewertungstabelle ausgegeben, genauer gesagt, wenn der Qp-Wert schlechter ist als der Grenzwert für's EH160. Zusätzlich wird dieser Wert dann auch direkt im Energielabel ausgegeben.
Der Wert am Ende der Skala ist der dreifache Wert des Anforderungswertes GEG (modernisierter Albau), also ziemlich hoch. Dieser Wert ist natürlich in jedem Projekt anders, aber das erstmal als Erklärung, wovon der Wert abhängig ist
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Ein Gebäude gilt automatisch auch dann als WPB, wenn das Baujahr des Gebäudes 1957 oder früher ist und mindestens 75 % der Außenwände energetisch unsaniert sind. Dies gilt dann ganz unabhängig von der oben erläuterten energetischen Einstufung. Dieser Fall kann über das Anklicken einer entsprechenden Checkbox bestätigt werden.
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