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Infrarotheizungen können nach DIN 4701-10:2003-08 und nach DIN 18599:2011-12 bisher nicht bilanziert werden.

Nach den KFW FAQ technische Mindestanforderungen 5.33 (Infrarotheizung, Abbildung), können diese in der EnEV Berechnung als Elektro-Direktheizung bilanziert werden s. Auszug.

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Quelle: Infoblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude//Liste der Technischen FAQ (Stand 04/2018)

Link: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004242_Info_Techn_FAQ_151-152-153-430.pdfaktuell nicht direkt bilanziert werden, es ist daher möglich diese als Elektro-Direktheizung in der Bilanzierungssoftware zu hinterlegen.