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Minderflächen sind Flächen auf Heizkreisen. Auf diesen Flächen können sich z. B. feste Gegenstände befinden, die die Abgabe der Leistung mindern. Minderflächen werden auf ausgelegte Fußbodenheizflächen gezeichnet. Für die Berechnung dieser Flächen muss dann angegeben werden um wieviel Prozent die Leistung gemindert wird.

Sperrfläche/Stellfläche:

Stellflächen

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kennzeichnen Flächen, die nicht mit Heizflächen (Heizrohren) belegt werden können. Das bedeutet, die Raumgrundfläche der definierten Stellfläche wird beim Verlegen der Fußbodenheizfläche ausgespart und auch von der zur Verfügung stehenden Raumgrundfläche abgezogen. Stellflächen werden im Raum eingezeichnet bevor die Berechnung der Heizlast- und Heizflächenauslegung durchgeführt wird oder die benutzerdefinierten Fußbodenheizflächen eingesetzt werden. 

Aufenthaltszone:

Die Aufenthaltszone wird ohne geminderte Leistung ausgelegt. Hier muss die Oberflächentemperatur von maximal 29°c für Wohnbereiche  und für Bäder bis zu 33°c beachtet werden. 

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