Das elektronische Formblatt finden Sie im Bereich des Feuerstättenbescheides in der Hausakte. Die Liegenschaft mit muss als "Liegenschaft gehört nicht zum KBZ" gekennzeichnet sein.
Über den Button können Sie den bevollm. Bezirksschornsteinfer hinterlegen, bzw. erfassen, falls noch keiner erfasst sein sollte.
Damit Kamin Futura die Arbeiten im Formblatt ausgeben kann, müssen diese zunächst erfasst werden. Das Erfassen der Fristen erfolgt über den Button . In der Erfassungsmaske der Fristen bekommen Sie eine Übericht der Arbeiten und weitere Informationen (dazu näheres nachfolgend).
- Hier wird Ihnen die Nummerierung der Arbeiten und deren Ausgabereihenfolge auf dem Formblatt angezeigt. Wie Sie im Screenshot sehen, sind alle Arbeiten mit "0" gekennzeichnet. Die korrekte Nummerieung entnehmen Sie dem Feuerstättenbescheid des BBSF und tragen die Nummerierung in den entsprechenden Anlagen ein.
Für Schornsteine und Abgasleitungen etc. wird im Reiter auf der entsprechenden Anlage die Nummer eingetragen (identisch bei Verbindungsstücken):
Für Feuerstätten (Messungen, Überprüfungen) wird die Nummerierung im Reiter auf der Anlage im Messturnus erfasst:
- Hier wird Ihnen eine Übersicht der wiederkehrenden Arbeiten der Liegenschaft angezeigt.
- In diesem Bereich können Sie die Fristen der Arbeiten eintragen, falls nicht schon in der Hausakte, oder Anlage selbst erfasst.
- In diesem Bereich erfassen Sie das Datum des Ihnen vorliegenden Feuerstättenbescheides, die Bescheid-Nr. und das Jahre der nächsten Feuerstättenschau.
Das Jahr der nächsten Feuerstättenschau ist ausschlaggebend dafür wie lange Ihre erfassten Fristen gültig sind
Wir das Jahr auf 2020 gesetzt sind die Fristen NUR bis Ende 2020 gültig. Das bedeutet, dass nächstes Jahr erneut Fristen erfasst werden müssen. Daher macht es Sinn, das Jahr der nächsten FSS 4 Jahre in die Zukunft zu legen (bzw. solange die der FSB Gültigkeit hat).
Nachdem alle Daten erfasst wurden, sieht unsere Maske nun wie folgt aus und Sie können die Fristen erzeugen.
- die Arbeiten sind nummeriert - entsprechend des Ihnen vorliegenden FSB
- die Fristen der Arbeiten sind eingetragen
- das Bescheid-Datum ist erfasst
- die Bescheid-Nr. ist erfasst
- das Jahr der nächsten FSS erfasst, sodass unsere Fristen nun bis 2023 gültig sind
Über den Button können Sie nun das Formblatt starten. Wie Sie sehen wid noch nichts angezeigt, da noch keine Arbeiten erledigt sind:
In den markierten Bereichen können Sie innerhalb des Formblatts nach dem Arbeitszeitraum filtern, sich noch offne Arbeiten anzeigen lassen und über die Button individuell Zeilen in das Formblatt hinzufügen, oder entfernen.
Sofern alle Arbeiten erledigt sind, gibt das Formblatt die Arbeiten aus. Diese können noch editiert werden.
Info |
---|
|
- Falls keine Arbeiten im Formblatt ausgegeben werden, Sie aber die Fristen bereits erfasst haben:
Unter <Dienste - Reorganisation - Erledigungstermine in Fristenverwaltung eintragen> lassen sich Termine autom. nochmal bestätigen - Sind wurden Ihre Fristen korrekt erfasst, dass das Jahr der nächsten FSS in der Zukunft liegt?
Das Jahr der nächsten Feuerstättenschau ist ausschlaggebend dafür wie lange Ihre erfassten Fristen gültig sind Wir das Jahr auf 2020 gesetzt sind die Fristen NUR bis Ende 2020 gültig. Das bedeutet, dass nächstes Jahr erneut Fristen erfasst werden müssen. Daher macht es Sinn, das Jahr der nächsten FSS 4 Jahre in die Zukunft zu legen (bzw. solange die der FSB Gültigkeit hat).
- Sind die richtigen Fristen gewählt worden?
Je nach dem kann es sein, dass Ihnen mehrere Fristen zur Auswahl angeboten werden. In nachfolgendem Beispiel macht es Sinn, da man sehen kann, wie die Fristen im Rhythmus der Feuerstättenschau erfasst wurden:
In nächsten Beispiel ist es unübersichtlich welche Fristen die richtigen sind, da immer wieder Fristen mit dem gleichen Datum erfasst wurden. In der Regel sind die untersten Fristen immer die zuletzt erfassten Fristen, WENN das Datum identisch ist.
Die einfachste Lösung ist, die Fristen zu löschen
|