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Weiterhin kann nach EnEV Anlage 2 Abs. 2.3 der Flächenanteil der Bodenplatte, der weiter als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt ist, in der Berechnung des mittleren U-Wertes unberücksichtigt bleiben. Um dies im Programm entsprechend zu berücksichtigen kann bei den Bodenplatten unter Bauteil Eigenschaften auf "weitere Eingaben" geklickt werden. Dort gibt es einen Extra Menüpunkt "Bodenplatte 5m".
Oft erreicht uns die Anfrage, dass sich die Perimeterdämmung nicht auf den mittleren U-Wert auswirkt, obwohl diese in der Zonenverwaltung unter Erdreich definiert wurde.
Dazu möchten wir noch folgende Erläuterung beilegen:
Die Eingabe des Randstreifens in der Hüllflächentabelle unter „weitere Eingaben“ ist für die Berechnung des mittleren U-Wertes. Die Fläche die mehr als 5 m vom äußeren Gebäuderand entfernt ist, darf bei der Berechnung des mittleren U-Wertes unberücksichtigt bleiben.
In diesem Beispiel würden demnach lediglich 214,32 m² in die Berechnung des mittleren U-Wertes einfließen anstatt 264,32 m². Hier wird für die Berechnung mit der Fläche von 214,32 m² der Ausgangs U-Wert aus der Hüllflächentabelle W/m²k herangezogen und kein verbesserter U-Wert aufgrund einer Randdämmung.
Innerhalb der Zonenverwaltung unter „Erdreich“ wird zwar die Perimeterdämmung angegeben dieser wirkt sich aber lediglich auf den Transmissionswärmeverlust aus und nicht auf den mittleren U-Wert, bitte beachten Sie das der mittlere U-Wert nicht = Transmissionswärmeverlust ist.
Es ist somit korrekt, dass in die Berechnung des mittleren U-Wertes der ungedämmte Teil der Bodenplatte einfließt, aber ggf. mit weniger m².
Alternative Eingabemöglichkeit wäre hier, das Bauteil getrennt zu erfassen. Einmal als Bodenplatte mit Randdämmung (im Schichtaufbau) und einmal als Bauteil ohne Randdämmung (im Schichtaufbau), wobei das Bauteil welches wieder mehr als 5 m vom Rand entfernt ist unter den weiteren Eingaben entsprechend zu definieren ist. Das Bauteil wird dann nicht doppelt in die Berechnung mit einbezogen.