Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Die Karte Endenergiebedarfe wird automatisch angelegt und ist nicht löschbar.

Hinzufügen bzw. Übernahme aus dem Energieberater

Des weiteren können benutzerdefinierte Endenergien der Anlagen erfasst, bearbeitet und gelöscht werden. Damit diese bei der Bilanz berücksichtigt werden, muss eine EPD-Zuordnung erfolgen.

Bei vorheriger Berechnung des Projektes im Energieberater werden auch die nach der DIN 18599 ermittelten Endenergiebedarfe, aufgeteilt nach Energieträger automatisch übernommen und dargestellt (1). Hier muss gegebenenfalls noch eine Zuordnung des EPD-Eintrags erfolgen.
Der Wert sollcher Endenergie kann nur im Energieberate durch das Konfigurieren der Anlagen angepasst werden.

Die benutzerdefinierte Endenergien der Anlagen (2) können mit dem Druck auf dem Knopf (3) hinzugefügt werden. Damit diese bei der Bilanz berücksichtigt werden, muss eine Zuordnung des EPD und des Wertes erfolgen.

Die Endenergien aus Fernwärme und KWK (4) werden per Klick auf dem Knopf (5) hinzugefügt. Durch Hinzufügen eines weiteren Fernwärmeträger (6) können die Mixen des Energieträgers erfasst werden. Die Eingabe des prozentualen Anteils und eine EPD-Zuordnung sind für die Berücksichtigung bei der Bilanzierung notwendig.


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Hinweis

Endenergiebedarfe ohne EPD-Zuordnung werden bei der Bilanzierung nicht berücksichtigt.

Wohngebäude

Der energetische Standard des Gebäudes sollte manuell ausgewählt werde. 


Der pauschale Strombedarf für die Ermittlung des Sockelbetrages wird automatisch ausgerechnet und dargestellt.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der pauschale Strombedarf der Nutzer mit 20 kWh/a Endenergie pro m² beheizter Netto-Raumfläche angenommen.

Nichtwohngebäude

Der Nutzerstrombedarf aus den DIN 18599-Zonen, die in der Gebäudeerfassung den Räumen zugewiesen sind, wird entsprechend der QNG-Regeln nach Anhang 3.2.1.2 zur ANLAGE 3 gerechnet und als Summe über alle Zonen auf der Karte dargestellt.

Die Nutzerstrombedarfe der einzelnen Zonen sind im Bereich "LCA-Klassen" zu finden.

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Warnung

Die QNG-Bilanzierungsregeln beziehen sich auf die Endenergien. Vor ECO-CAD Version 2.1.3 war es bei manchen Heizungsanlagen möglich, Anlagenutzung als Nutzenergie aus der ÖKOBAUDAT zu wählen. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Bei den Projekten aus älteren Versionen, werden diese ÖKOBAUDAT-Zuordnungen umgestellt bzw. diese sollten geprüft werden.

Bei den Projekten, die mit älteren Versionen die auf Basis von ÖKOBAUDAT erstellt wurden, ist eine Kontrolle der EPD-Zuordnungen und der eingegebenen Endenergiebedarfe notwendig!

Für den Energieträger „Strom“ wird der DatensatzQNG_Strom_Mix_OBD_2020_IIverwendet.
  • Für Wärme wird der auf die Endenergie bezogene Datensatz für den jeweiligen Energieträger verwendet.
  • (Anpassung an die QNG-Regeln vom 01.01.2023).

    Ermittlung des Energiebedarfs

    Übenommener Energiebedarf aus dem Energieberater

    bspw. mit dem Energieberater ermittelt Image Removed

    im Energieberater kontrolliert werden.

    Hierbei ist jeweils die benötigte Endenergie der Anlagenkomponente anzugeben. Bei Lüftungsanlagen und der Beleuchtung ist der Strombedarf gefragt, der als Endenergie im Energieberater ausgegeben wird. Nebenstehend sind die entsprechenden Werte in einer Ergebnistabelle des Energieberaters markiert.

    Im Bereich "Diagramme" sind die benötigten Endenergieen der Anlagenkomponente ausgegeben. Endenergien aus den Energieträger Strom-Mix und Strom (Hilfsenergie), werden in ECO-CAD als Summe übernommen.

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    Screenshot aus Energieberater