Wohngebäude
Die Karte Endenergiebedarfe wird automatisch angelegt und ist nicht löschbar.
Hinzufügen bzw. Übernahme aus dem Energieberater
Des weiteren können benutzerdefinierte Endenergien der Anlagen erfasst, bearbeitet und gelöscht werden. Damit diese bei der Bilanz berücksichtigt werden, muss eine EPD-Zuordnung erfolgen.
Bei vorheriger Berechnung des Projektes im Energieberater werden auch die nach der DIN 18599 ermittelten Endenergiebedarfe, aufgeteilt nach Energieträger automatisch übernommen und dargestellt. Hier muss gegebenenfalls noch eine Zuordnung des EPD-Eintrags erfolgen.
Wohngebäude
Der energetische Standard des Gebäudes soll ausgewählt werde.Des weiteren können benutzerdefinierte Endenergien der Anlagen erfasst, bearbeitet und gelöscht werden. Damit diese bei der Bilanz berücksichtigt werden, muss eine EPD-Zuordnung erfolgen pauschale Strombedarf für die Ermittlung des Sockelbetrages dargestellt.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der pauschale Strombedarf der Nutzer mit 20 kWh/a Endenergie pro m² beheizter Netto-Raumfläche angenommen.
Nichtwohngebäude
Der Nutzerstrom wird anhand der DIN18599Nutzerstrombedarf aus den DIN 18599-Zonen, die in HottCAD der Gebäudeerfassung den Räumen zugewiesen sind, berechnet. Der Endenergiebedarf an Lüftung, Kälte und Wärme sollte hier separat erfasst werdenwird entsprechend der QNG-Regeln nach Anhang 3.2.1.2 zur ANLAGE 3 gerechnet und als Summe über alle Zonen auf der Karte dargestellt.
Die Nutzerstrombedarfe der einzelnen Zonen sind im Bereich "LCA-Klassen" zu finden.
Warnung |
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Die QNG-Bilanzierungsregeln beziehen sich auf die Endenergien. Vor ECO-CAD Version 2.1.3 war es bei manchen Heizungsanlagen möglich, Anlagenutzung als Nutzenergie aus der ÖKOBAUDAT zu wählen. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Bei den Projekten aus älteren Versionen, werden diese ÖKOBAUDAT-Zuordnungen umgestellt bzw. diese sollten geprüft werden. Bei den Projekten, die mit älteren Versionen die auf Basis von ÖKOBAUDAT erstellt wurden, ist eine Kontrolle der EPD-Zuordnungen und der eingegebenen Endenergiebedarfe notwendig!
(Anpassung an die QNG-Regeln vom 01.01.2023). |
Ermittlung des Energiebedarfs aus dem Energieberater
Der Energiebedarf der Anlagenkomponenten kann bspw. mit dem Energieberater ermittelt werden.
Hierbei ist jeweils die benötigte Endenergie der Anlagenkomponente anzugeben. Bei Lüftungsanlagen und der Beleuchtung ist der Strombedarf gefragt, der als Endenergie im Energieberater ausgegeben wird. Nebenstehend sind die entsprechenden Werte in einer Ergebnistabelle des Energieberaters markiert.
Screenshot aus Energieberater