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Versionsnummer: 11.2

Datum der letzten Änderung:  





11.2.1 vom  
  • GEG § 36 Strom aus Erneuerbaren Energien - Ausgabe im Ausdruck Erneuerbare Energien - DIN-Formblatt und im Energieausweis für Projekte nach DIN 18599. Für eine Gebäude mit PV-Anlagen sollte das DIN 18599-Berechnungsverfahren gewählt werden. Bei Berechnung nach DIN 4108/4701 müssen im Gebäude genutzte PV-Erträge im Formular Erneuerbare Energien und im Energieausweis manuell eingegeben werden.
  • GEG § 23 Abs. 4 - Sonderfall Neubau Nichtwohngebäude Nutzung von Strom für Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasser ist größer als die Energienutzung für die Beheizung
    - (siehe Berücksichtigung von PV-Anlagen)
  • Ausgabe einer konfigurierten Photovoltaikanlage (Kennwerte der PV-Anlage inkl. Batterie) bei Anrechnung von PV-Strom nach GEG § 23 im Ausdruck DIN 18599 Berechnungsunterlagen und dem Bauantrag.
  • Korrektur der Flächenangaben zur Kühlung
  • Bestimmung der Anforderungswerte an die mittleren Durchgangskoeffizienten bei NWG für bestehende Gebäude


11.2.0 vom

  • Neue Projekte werden direkt mit GEG-Randbedingungen und den GEG-Standard-Brennstoffdaten angelegt. Beachten sie dies bei der Neuanlage eines Projekts. Es ist jetzt "GEG 2020" als Projektart vorbelegt. Wenn sie ein Projekt nach EnEV 2016 anlegen möchten, dann müssen sie dies aktiv auswählen.
  • Der Endenergiebedarf (in kWh) ist in der Berechnung nach DIN 18599 auf den Brennwert bezogen, in der älteren DIN 4701-10 noch auf den Heizwert. Bei der Verbrennung von fossilien und organischen Brennstoffen (Kohlenwasserstoffketten) entsteht neben CO2 auch Wasserdampf im Abgas. Der Brennwert berücksichtigt die Nutzbarkeit der Kondensationswärme des Wasserdampfs (Brennwerttechnik), beim Heizwert wird dieser Anteil nicht berücksichtigt. Je nach Art der Rechnung unterscheidet sich der Endenergiewert in kWh, die daraus ermittelte Brennstoffmenge in Kubikmetern oder Liter ist aber identisch. Der Wert des Primärenergiebedarfs ist davon ebenfalls unabhängig. Nach Absprache der 18599-Gütegemeinschaft mit dem Gesetzgeber zum GEG, soll der Endenergiebedarf in kWh auf dem Energieausweis auch für 18599-Berechnung heizwertbezogen ausgegeben werden. Im GEG ist dies nicht eindeutig festgelegt, hierzu soll aber von offzieller Stelle zeitnah eine Auslegung veröffentlicht werden. Mit dieser Programmversion kann im Erfassungsdialog zum GEG-Energieausweiss zwischen einer brennwertbezogen oder heizwertbezogen Ausgabe gewählt werden, über die Radiobuttons oberhalb der Brennstofftabelle. "Heizwertbezogen" ist vorbelegt, auf "brennwertbezogen" muss manuell umgeschaltet werden, falls gewünscht. Im kompletten Programm bleibt es bei der 18599-Berechnung der "brennwertbezogenen" Ausgabe des Endenergiewerts, nur in den beiden Dialogen zum Energieausweis - Ausdruck und Grenzwertanforderungen - ist der Endenergiewert jetzt "heizwertbezogen".

          

  • Korrektur zur "Ausgabe der Anforderungen nach § 45 GEG in Verbindung mit § 16 GEG für Wohngebäude bzw. § 19 GEG für Nichtwohngebäude sind eingehalten" für die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Energieausweis.
  • Ausgabe des Wärmebrückenzuschlag von 0,03 W/m²K und der Luftwechselrate im Bauantrag
  • Ausgabe DIN 18599 Referenzgebäude mit GEG-Randbedingungen mit der GEG-Referenz-Anlagentechnik
  • Korrektur der Kesseldaten aus der "zentralen" Katalogdatenbank (qB70) bei einigen Produkten
  • Die Wärmepumpenerfassung wurde für die DIN 18599 Berechnung zum GEG komplett überarbeitet

        

  • Korrektur der Berechnung der Heizkreistemperatur bei AC-Einheiten
  • Erneute Berechnung
  • Anlegen eines Rohrnetz im Heizregister für RV-Anlagen
  • Dachflächenfenster werden in der Hullflächentabelle zusammengefasst
  • Übernahme von Rollladenkästen (Bauteiltyps RK) von in HottCAD





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