Bei der Ausstellung von Energieasuweisen wird jetzt zwischen Energieausweisen nach EnEV und nach GEG unterschieden.
Deshalb wird bei der Anforderung von Regstriernummern bei der DIBt-Registrierstelle die zusätzliche Angabe der Gesetzesgrundlage "ENEV" und "GEG-2020" gefordert. Bei der direkten Anforderung der DIBt-Registriernummern aus der Software Energieberater wird diese Information automatisch übergeben.
Auch bei der Stichprobenkontrolle wird zwischen EnEV und GEG unterschieden. Bei der Kontrolldatei für EnEV-Projekte gibt es keine Veränderungen.
Für die Stichprobenkontrollen der Energieausweise nach GEG, hat das DIBt ein neues Kontrolldateischema (Kontrollsystem-GEG-2020_V1_0) zur Verfügung erstellt. Die Inhalte des neuen Schemas wurden für die elektronische Stichprobenkontrolle an die Inhalte des GEG angepasst.
Die Erstellung von Kontrolldateien nach dem neuen Schema für Energieasuweise nach GEG wird zeitnah möglich sein. Sobald Kontrolldateiein mit dem neuen Schema für Energieasuweise nach GEG erstellt werden können, werden wir Sie informieren.
Die erstellten Energieausweise können dann noch nachträglich ab dem 31.07.2021 geprüft werden.
Details hierzu finden Sie im § 99 des GEG.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der GEG-Registrierstelle zu finden.