7.0.1.5
Allgemein
Versandmanager: Dokumente können nun auch beim E-Mail-Versand zu einer PDF Datei zusammengefasst werden
Ausdruck Rauchmelder: Anpassung der Raumbeschreibung in dem Ausdruck "Rauchwarnmelder - Liste dynamisch"
Gebäude-Teil: Erfassung der Etagen angepasst
Anzeige des Gefahrenstatus: Unterhalb der Liegenschaft-Blättern Schaltflächen wird nun der Gefahrenstatus der Liegenschaft angezeigt. Hier wird nun die höchste Gefahrenkklasse angezeigt, die bei den Standflächen eingetragen wurde.
Liegenschaftssortierung in "Termin & Resteliste", "Offene Postenliste" & "Rechnungsausgangsliste": Die Liegenschaften können nun Optional nach Kunden oder Blocknummer Sortiert werden
Anpassung der Messunsicherheit für Anlagen nach §44. BImSchV
Kehrbuch: Die Kennzeichnung der Unbenutzten Anlagen richtet sich nun nach der hinterlegten Rechtsgrundlage
Dachskizze: Erweiterung um Symbol für Leiter Keller/Tiefkeller
Länderbezogen
Mecklenburg Vorpommern
Neues Formular "Sichere Benutzbarkeit"
Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW
Neue Rechtsbehelfsbelehrung für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Wählen Sie dazu unter Widerspruchsbehörde den Punkt "#Vorlage Landkreis Mecklenburgische Seenplatte#" aus.
Brandenburg
Bei Lüftungsanlagen kann nun ein dreijährlicher Überprüfungszyklus eingetragen werden.
Nordrhein Westfalen
Anpassung Rechtsgrundlage für Abnahmegebühren. (Tarifstelle)
Schleswig Holstein
Neue Formulare zur Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit / Besichtigung Rohbauzustandes / Vordruck für Feuerungsanlagen
Sachsen
Anpassung der Rechtsgrundlage in den Formularen zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage / zentralen Heizungsanlage
Baden Württemberg
Erweiterung Baurechtsbehörden bei der LUBW Abgabe
Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW
Sachsen Anhalt
Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW
Bremen
Anpassung der Rechtsbezüge bezüglich der bremischen Landesbauordnung
7.0.8.4
Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung ist im Gesetzesblatt veröffentlicht worden und damit ab sofort gültig.
Der AW-Faktor für hoheitliche Gebühren wurde auf 1,40 €/AW erhöht.
Wichtig !!!
Für hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten, die bis zum 20.01.2025 durchgeführt wurden, sind die Regelungen der „alten“ Kehr- und Überprüfungsordnung anzuwenden.
D.h. bitte rechnen Sie vor Einspielen des Updates alle hoheitlichen Tätigkeiten noch mit dem alten Faktor ab.
7.0.7.4
Allgemein
ZStat Prüfer für 2025: Sie können nun auch im Geschäftsjahr 2025 Ihre Feuerstätten auf Plausibilität überprüfen.
Gemeinsamer Druck: Der Druck wurde im Bereich der Feuerstättenbescheide angepasst.
7.0.6.3
Allgemein
GEG: Keine Prüfung auf Regelung bei Brauchwasseranlagen
Übernahme Benutzungsintensität in die Feststoff-Feuerstätte, wenn diese an einer unbenutzten Abgasanlage (KÜO 1.9) hängt.
Hessen
Anpassung Gebührenliste (Gebühren zur Bauabnahme)
Die Gebühren GW2f & Ap1f wurden in freie Tätigkeiten umgewandelt
7.0.4.2
wir haben vom Zentralinnungsverband noch einmal einen neuen ZSTAT-Prüfer erhalten und
in der neuen Version 7.0.4 von KAMIN Futura eingebunden.
Der ZSTAT-Prüfer hat bei einigen Feuerstätten, die gemäß 44. BImSchV geprüft werden,
eine Meldung erzeugt und die Plausibilitätsprüfung übersprungen.
Zusätzlich haben wir für Sie den Lauf zur Zuordnung der Nutzungsintensität um stillgelegte
Feuerstätten erweitert, da diese z.T. in 2024, soweit im aktuellen Jahr eine Prüfung an die
Feuerstätte erfolgte, auch an die ZSTAT abgegeben werden.
Bitte nutzen Sie den Lauf „Vorbelegung der Nutzungsintensität für Feuerstätten“,
den wir Ihnen im Rahmen der ZSTAT unter den „ZSTAT-Anpassungen“ anbieten.
7.0.2.2
Jahreswechsel zu 2025
Mit dieser Version können Sie den Jahreswechsel zum Geschäftsjahr 2025 durchführen.
Weitere Informationen zum Jahreswechsel finden Sie in unserer Online-Hilfe (Jahreswechsel)
ZStat-Statistik
Die Statistik wurde für die Abgabe 2024 angepasst
Weitere Informationen zur ZStat-Statistik finden Sie in unserer Online-Hilfe (ZStat-Statistik)
Allgemein
Jahresplaner wurde angepasst
Interne Kehrbuchprüfung berücksichtigt nun Änderungsbescheide in einem Jahr nach der Feuerstättenschau. (Hinweis wegen zu großem Abstand zwischen Feuerstättenschau und Bescheid)
Fristenverwaltung: Die Erinnerungen/Mahnungen können nun an den Verwalter (bzw. and die Rechnungsadresse) versendet werden
Länderspezifisch
Schleswig-Holstein: Anpassung der Preise für die EWKG Gebühren
Nordrhein-Westfalen & Mecklenburg Vorpommern: Feuerstättenbescheid "weitere Hinweise": Wir haben den Text zu den "weiteren Hinweisen" auf dem Feuerstättenbescheid angepasst.
Wir empfehlen, dass Sie diesen auf den vorgeschlagenen Text zurücksetzen.
Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.
Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software AG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.
Hottgenroth Software AG oder ETU Software GmbH übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Auslassungen oder Nichtübereinstimmungen zwischen Software und Handbuch verursacht werden