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Gebäudeangaben

Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es einige Änderungen am Deckblatt des Energieausweises (Seite 1). Die Eingabemöglichkeiten wurden im Register "Gebäude" entsprechend erweitert:

  • Aufteilung der wesentlichen Energieträger nach Heizung und Warmwasser:
    Wie bereits in der EnEV werden die wesentlichen Energieträger in der Regel automatisch bestimmt. Durch Herausnehmen der Option "automatisch bestimmen" können diese auch per Hand eingegeben werden.


  • Genauere Angaben zur Kühlung (Passive Kühlung, Kühlung aus Strom, Kühlung aus Wärme, Gelieferte Kälte):
    Der bisherige Punkt "Lüftung" wurde auf "Lüftung / Kühlung" erweitert. Durch Aufklappen der Auswahlliste können die jeweiligen Optionen zu- und abgewählt werden.


  • Im Falle einer Klimaanlage sieht der Energieausweis die Angabe weiterer Informationen vor (z.B. Leitung oder nächster Inspektionstermin). Über die Schaltfläche "Angaben Klimaanlege kann ein entsprechender Dialog für die "neuen" Angaben aufgerufen werden:
     
  • Die bisher freie Angabe zum Gebäudeteil soll jetzt fest vorgegebene Eingabewerte erhalten. Möglich sind "Ganzes Gebäude", "Teil des Wohngebäudes", "Teil des Nichtwohngebäudes". Diese Angaben können aus der zugehörigen Auswahlliste übernommen werden:


Verbrauchsangaben

Zusätzliche Energieträger

Bei der Eingabe der Verbrauchsdaten gibt es keine größeren Änderungen. Hinzu gekommen sind einige neue Energieträger, wie

  • Biogas
  • Bio-Flüssiggas
  • Bioöl
  • Biogas (gebäudenah erzeugt)
  • Bioöl (gebäudenah erzeugt)
  • Strom (gebäudenah erzeugt)

Die neu hinzugekommenen Energieträger können - wie die bisher im Programm vorhandenen - über die Liste "Brennstoff" auf der Registerkarte "Verbrauch" ausgewählt werden:


Kohlendioxid-Emissionen

Neben der bisherigen Berechnung von End- und Primärenergie schreibt das Gebäudeenergiegesetzt jetzt auch die Angabe der CO2-Emissionen vor. Die zugehörige Ausgabe befindet sich auf Seite 3 des Energieausweis oberhalb der Energieverbrauchsskala:

Die Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen (CO2-äquivalent) berechnet sich analog zum Primärenergiebedarf aus dem Endenergiebedarf. Hierzu werden CO2-Faktoren verwendet, die im Anhang des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt sind. Wie bereits die Primärenergiefaktoren, werden jetzt auch die CO2-Faktoren auf der Registerkarte "Gebäude" mit ausgegeben:


Änderungen bei der Berücksichtigung von Leerständen

Eine weitere Änderung bei der Ausstellung von Verbrauchsausweisen ist die Berücksichtigung von Leerständen. Bisher (EnEV 2013) wurde für die Raumwärme ein Zuschlagfaktor von 0,5 berücksichtigt, d.h. nicht (aktiv) beheizte Gebäudebereich wurde berücksichtigt, als ob sie "halb" mitbeheizt wurden (sei es aktiv oder durch "Wärmeklau" aus angrenzenden beheizten Teilen).

Dieser Zuschlagfaktor ist jetzt vom klimakorrigiertem Endenergieverbrauch abhängig und kann Werte zwischen 0,25 und 1,00 annehmen. Je höher der Endenergieverbrauch für die Raumheizung, desto niedriger ist der Zuschlagsfaktor. Genauere Angaben dazu befinden sich in der Bekanntmachung für Wohngebäude, die über das §-Zeichen in der Menü-Zeile des Programms aufgerufen werden kann.

Die Leerstandsberechnung für den Warmwasseranteil bleibt hingegen wie bisher.




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