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Versionsnummer: 3.2

Datum der letzten Änderung: 09.01.2024





Version 3.2.0.23 vom 09.01.2024

Gebäudeenergiegesetz 2024

Seit dem 1. Januar 2024 ist überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024, Veröffentlicht am ) in Kraft. Hierzu wurden folgende Anpassungen im Programm vorgenommen:

Unternehmererklärung:

Bezüglich der Anforderungen an die U-Werte (GEG, Anlage 7) hat sich gegenüber dem GEG 2023 nichts verändert. Entsprechend wurden in dieser neuen U-Therm-Version nur Bezeichnungen angepasst:


U-Wert-Anforderung GEG / BEG:

Einzige Änderung der neuen BEG-Förderung von Dezember 2023 ist eine Anpassung des Anforderungswertes für Türen bei niedrig beheizten Gebäuden. Alle weiteren U-Wert-Anforderungen sind gleich geblieben. Ausgabedatum von GEG und BEG wurden entsprechend angepasst.




Hinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software AG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.

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