Nach den KFW FAQ technische Mindestanforderungen 2.16 (Systemgrenzen, Privates Schwimmbad, Wohngebäude), können diese in der GEG-Berechnung mit einem erhöhten Warmwasserbedarf bilanziert werden. Die Räume des Schwimmbades, sind als beheizte Räume mit zu berücksichtigen s. Auszug
Quelle: Infoblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude//Liste der Technischen FAQ (Stand 05/2023)
Dies bedeutet konkret: Schwimmbäder sind bei der Gebäudegeometrie als beheizter Raum mit zu bilanzieren. Die Energie zur Erwärmung des Wasser im Schwimmbad gehört zur Prozessenergie und bleibt unberücksichtigt.
Mit der Erfassung des Raums mit dem Schwimmbad erhöht sich automatisch der Warmwasserbedarf, da hier die A~NGF~ eingeht.
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