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Mit den Änderungen vom 01.03.2023 wurden die gebäudebezogenen Anteile und die Sockelbeträge für die Anforderungswerte weiterer LCA-Klassen berücksichtigt. 

Seit der Version 2.7.0 wird die Gebäudenutzungsart durch die Zuordnung der BWZ-Nummer bestimmt.
Diese kann an dem Gebäude oder den einzelnen Zonen im Gebäude innerhalb der "Gebäudeerfassung" gesetzt werden und erfolgt nicht mehr innerhalb des Bereiches "Ökobilanz".

Die Zuordnung der BWZ-Nummer an einem Gebäude (4) erfolgt in der Gebäudeerfassung (1) im Fenster "Gebäudedaten" (2) im Tab "Gebäude" (3). Die hier ausgewählte Gebäudenutzungsart wird allen Zonen des Gebäudes zugewiesen.



Im Falle der Mischnutzung können einzelne Zonen im Tab "Zonen" (5) unterschiedlichen BWZ-Nummern (6) zugewiesen sein. In diesem Fall wird keine BWZ-Nummer am Gebäude angezeigt. 





In der Ökobilanz im View LCA-Klassen (1) sind alle Zonen mit Nutzungsprofilen nach DIN V 18599 aufgelistet. Durch die Zuordnung der BWZ-Nummer wird die LCA-Klasse der Zone (2) bestimmt.

Die Gebäude-LCA-Klasse (3) setzt sich aus den Flächennutzungsanteilen der Zonen mit zugeordneten LCA-Klassen zusammen.

Der Nutzerstrombedarf aus den Zonen wird entsprechend der QNG-Regeln nach Anhang 3.2.1.2 zur ANLAGE 3 gerechnet. Dabei wird die Netto-Raumfläche der Zone mit dem nutzungsbedingten Jahresstrombedarf der Zone nach Tabelle 16 multipliziert.
Die Summe alle Nutzerstrombedarfe ist auf der Karte "Endenergiebedarfe" im Bereich "Anlagen" zu finden.


Hinweise, wenn eine Bilanzierung nicht möglich ist

Alle Hinweise sind auf der FAQ-Seite Hinweismeldungen innerhalb ECO-CAD auf gelistet.

Bilanzierung des Gebäudes wird untersagt, wenn nicht allen Räumen eine Zone zugewiesen ist.


Wenn im Gebäude Zonen ohne LCA-Klasse existieren, dann kann dem gesamten Gebäude keine LCA-Klasse zugeordnet werden.

In diesem Fall ist die Bilanzierung nicht möglich.

Das Zuordnen der LCA-Klasse kann nur über BWZ-Nummer erfolgen.
Wenn nicht alle Zonen im Gebäude eine gültige BWZ-Nummer aufweisen, kann die Bestimmung der Gebäude-LCA-Klasse nicht stattfinden.

Nach Tabelle 2 der Anlage 1 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude existieren BWZ-Nummern, denen keine LCA-Klasse zugeordnet ist. In diesem Fall ist es nicht möglich die LCA-Klasse des gesamten Gebäudes zu bestimmen und das Gebäude zu bilanzieren.

Dem QNG_Handbuch_Anlage-1-Siegelvarianten_v1-4.pdf können weitere Informationen über die Zuordnung den LCA-Klassen zu den BWZ-Nummern entnommen werden.

Vor dem 01.03.2023 war es möglich die Nichtwohngebäude nur der LCA-Klasse K1 zu bilanzieren.

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