Sie haben eine Plausibilitätsverletzung bei der Erstellung der ZStat-Statistik ?
Lösung
Korrektur der Plausibilitätsverletzung :
Im Protokoll werdenmögliche Verletzungen mit einem * (Sternchen) gekennzeichnet. Darunter werden mögliche korrekte Alternativen ausgegeben
Im obigen Beispiel istz.B. der Brennstoff nicht korrekt angegeben. In denPlausibilitätsbedingungen dürfen dort nur die Brennstoffe 32, 35(Siehe "Tabelle zur Brennstoffübersetzung", 32=Gase der öffentlichen Gasversorgung, 35=Flüssiggas) abgegeben werden. In der Feuerstätte wurde aber 37 (Klärgas) angegeben.
Tabelle zur Brennstoffübersetzung :
Nummer
Brennstoff
1
Steinkohlen
2
nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts
3
Steinkohlenkoks
4
Braunkohlen
5
Braunkohlenbriketts
6
Braunkohlenkoks
7
Brenntorf
8
Presslinge aus Brenntorf
9
Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005
10
naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz
11
naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Hackschnitzel
12
naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Reisig und Zapfen
13
naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl
14
naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Spänen
15
naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Schleifstaub
16
naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Rinde
17
Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996
18
Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität.
19
andere Holzbriketts aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität
20
andere Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität
21
gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
22
Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten
23
Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe
24
Getreide und Getreidepflanzen
25
Pellets aus Getreide und Getreidepflanzen
26
Heizöl leicht (Heizöl EL) nach DIN 51603-1, Ausgabe August 2008
27
andere leichte Heizöle mit gleichwertiger Qualität
28
naturbelassene Pflanzenöle
29
Pflanzenölmethylester
30
Methanol
31
Ethanol
32
Gase der öffentlichen Gasversorgung
33
naturbelassenes Erdgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten
34
Erdölgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten
35
Flüssiggas
36
Wasserstoff
37
Klärgas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 Promille, angegeben als Schwefel, oder Biogas aus der Landwirtschaft
38
Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas, Raffineriegas und Synthesegas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 Promille, angegeben als Schwefel
39
sonstige nachwachsende Rohstoffe, soweit diese die Anforderungen nach Absatz 5 einhalten
40
elektrisch
41
Keine Zuordnung nach 1. BImSchV (z. B. bei Testanlagen)
42
Nah-/Fernwärme
Hinweis
Einzelne Feuerstätten lassen sich über einenRechtsklickin einen freien Bereich der Feuerstätte individuell prüfen:
Nachdem Sie alle Verletzungen korrigiert haben, können Sie die Statistik neu erstellen und sofort an die entsprechende Mailadresse Ihrer Innung senden. Sollte Ihre Innung einen internen Bereich für den Upload der Datei bereit stellen, können Sie diese auch über die Innungs-Homepage hochladen.