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Für die Anrechnung von Nah-/Fernwärme im EEWärmeG ist es erforderlich nach DIN 18599 Beiblatt 2 den Erfüllungsgrad des Netzmixes anzugeben. Die Zusammensetzung des Netzmixes für das EEWärmeG ist keine Berechnung, welche innerhalb der DIN 18599 Bilanz erfolgt, hier sind zwei Werte einer gesonderten Berechnung einzugeben, siehe Norm. Diese Berechnung führt in der Regel der Bertreiber des Netztes durch, da man hierfür die genauen Anteile der eingesetzten regenerativen Energien kennen muss. Der Wert für den Erfüllungsgrad ist >1 bzw. >100%, wenn die Fernwärme die Pflichtanteile erfüllt.

Quelle: DIN V 18599 Beiblatt 2:2012 Absatz 2.6 j) und 4.9


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