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Hinweis: Sofern Einzelgeräte, Komponenten oder Anlagenteile neben dem zu bewertenden Gebäude auch weitere Gebäude mit versorgen oder Energie an Dritte bereitstellen, sind die grauen Energien / grauen Emissionen der betroffenen Einzelgeräte, Komponenten oder Anlagenteile anteilig des Eigennutzungsanteils zu erfassen.

Nähere Details können Sie der Seite 14 des Anhangs 3.1.1 QNG-Regeln für Wohngebäude bzw. der Seite 17 des Anhangs 3.2.1.1 QNG-Regeln für Nichtwohngebäude entnehmen.

Anlagenkomponenten-Karten für Wärmeerzeugung, Lüftung und Klimatisierung

  • Die Anlagenkomponente können beliebig benannt werden (1).
  • Im Falle, dass es nur einen einzigen passenden EPD-Eintrag gibt oder die Bilanzierungsregeln nur eine einzige Zuordnung erlauben, ist dieser Eintrag nicht editierbar (2). Ansonsten kann die entsprechende Zuordnung durch das Klicken im Feld ausgewählt werden.
  • Editierbare EPD-Zuordnungen können wieder entfernt werden (3). Der "Weltkugel"-Knopf führt zur ÖKOBAUDAT-Internetseite mit dem entsprechenden EPD-Eintrag (auch wenn als Datenquelle die Rechenwerttabelle ausgewählt wurde).
  • Menge bzw. Leistung müssen angepasst werden (4), andernfalls wird die Anlage bei der Bilanzierung nicht berücksichtigt.
  • Die Karten der Anlagenkomponenten können durch Klick auf den Entfernen-Knopf (5) gelöscht werden.
  • Die nicht natürlichen Kältemittel können bei der Bilanzierung berücksichtig werden (6).

Die Nutzungsdauern von Anlagenkomponenten sind nicht anpassbar. Diese bzw. die Anzahl der Austauschzyklen pro Betrachtungsperiode sind nach den QNG-Bilanzierungsregeln fest vorgegeben.




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