Betriebsrentenstärkungsgesetzt

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)


Entgeltumwandlung aus laufendem Gehalt §3 Nr. 63 EstG

Beispiel:

Bild. Mitarbeiter-Stammdaten. Aufruf über Stammdaten / Mitarbeiterauswahl / Registerkarte

‚Sonstiges‘ / Pauschale Lohnvorträge eintragen.

Bild. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge.


Entgeltumwandlung aus laufendem Gehalt oder Sonderzahlung §40b EstG

Beispiel:

Bild. Mitarbeiter-Stammdaten. Aufruf über Stammdaten / Mitarbeiterauswahl / Registerkarte

‚Sonstiges‘ / Pauschale Lohnvorträge eintragen.

Bild.Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge.


bAV-Förderbetrag §100 EstG

Bis zu einem laufenden Arbeitslohn von 2575,00 € pro Monat Förderfähig
Hierbei wird bei der Lohnsteueranmeldung der bAV-Förderbetrag des Arbeitgebers von 30 % gutgeschrieben.

Für die Berechnung müssten zwei Lohnarten verwendet werden, eine Lohnart stellt den Arbeitnehmeranteil (Umwandlung)
und die zweite den reinen Arbeitgeber-Zuschuss (Zusatzleistung) dar:

Beispiel:

Bild. Mitarbeiter-Stammdaten. Aufruf über Stammdaten / Mitarbeiterauswahl / Registerkarte

‚Sonstiges‘ / Pauschale Lohnvorträge eintragen.

Bild. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge.