Betriebsrentenstärkungsgesetzt
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Entgeltumwandlung aus laufendem Gehalt §3 Nr. 63 EstG
Beispiel:
Bild. Mitarbeiter-Stammdaten. Aufruf über Stammdaten / Mitarbeiterauswahl / Registerkarte
‚Sonstiges‘ / Pauschale Lohnvorträge eintragen.
Bild. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge.
Entgeltumwandlung aus laufendem Gehalt oder Sonderzahlung §40b EstG
Beispiel:
Bild. Mitarbeiter-Stammdaten. Aufruf über Stammdaten / Mitarbeiterauswahl / Registerkarte
‚Sonstiges‘ / Pauschale Lohnvorträge eintragen.
Bild.Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge.
bAV-Förderbetrag §100 EstG
Bis zu einem laufenden Arbeitslohn von 2575,00 € pro Monat Förderfähig
Hierbei wird bei der Lohnsteueranmeldung der bAV-Förderbetrag des Arbeitgebers von 30 % gutgeschrieben.
Für die Berechnung müssten zwei Lohnarten verwendet werden, eine Lohnart stellt den Arbeitnehmeranteil (Umwandlung)
und die zweite den reinen Arbeitgeber-Zuschuss (Zusatzleistung) dar:
Beispiel:
Bild. Mitarbeiter-Stammdaten. Aufruf über Stammdaten / Mitarbeiterauswahl / Registerkarte
‚Sonstiges‘ / Pauschale Lohnvorträge eintragen.
Bild. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge.