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Bedarfsermittlung

Bei der Bedarfsermittlung des Warmwasserbedarfs stehen verschiedene Berechnungsgrundlagen zur Verfügung. Diese ermöglichen eine einfache Berechnung von kleinen Wohngebäuden, Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden:

  • N-Zahl nach DIN 4708
  • Statistische Verteilung
  • Individuelle Bedarfe
  • Warteschlangenbedarfe


Der Wärmeerzeuger soll den Bedarf an Warmwasser sichern. Dieser Bedarf ist abhängig von der Nutzung. Die Art der Nutzung und der "Zapfkomfort" werden über Lastprofile definiert. Diese umfassen, abhängig von der gewählten Berechnung, die Definition von Bedarfsgruppen, Zapfstellen, Nutzeranzahl, Beginn der Nutzung, Periodendauer und Nutzungspausen. 

Bei den Bedarfsgruppen sollten Wohnungen, bei denen die Raumzahl, die Belegung und die sanitäre Ausstattung gleich sind, zu einer Gruppe zusammengefasst werden. Unter Belegung versteht man die Anzahl der Personen je Wohnung einer vorhandenen Wohnungsgruppe.

Über Schaltflächen für die Bearbeitung können jeweils Positionen angehängt, gelöscht oder bearbeitet werden. Beim Anlegen einer neuen Zapfstelle kann aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt werden. Diese Zapfstellen sind bereits mit Standardwerten hinterlegt, können jedoch für das aktuelle Projekt angepasst werden.

Bei der Ermittlung nach "N-Zahl nach DIN 4708" wird im Regelfall für jede Wohnung nur der größte Verbraucher erfasst. Entweder eine Badewanne oder eine Brausekabine. In seltenen Fällen, wenn eine Gleichzeitigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, z.B. bei räumlicher Trennung von Badewanne und Brausekabine, sind beide Verbraucher anzusetzen.

Die DIN 4708 Teil 1-3 bietet verschiedene Verbraucher/Zapfstellen an, die bei der "Bedarfskennzahl N" verwendet werden dürfen (DIN 4708 Teil 2 - Tabelle 4).

Als Ergebnis dieser Eingaben wird das "Abschätzvolumen" und der Wert für den Warmwasserbedarf angezeigt. Bei der Berechnung nach N-Zahl wird dieser Wert zusätzlich ausgewiesen.

Die Bedarfskennzahl N ist das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens für den Bedarf an erwärmten Trinkwasser. Sie ist identisch mit der Zahl der Einheitswohnungen, die in dem Bauvorhaben vorhanden sind, sie entspricht aber nicht unbedingt der Anzahl der Wohnungen (DIN 4708 Teil 1-3).





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