Plausibilitätsverletzung inkl. Tabellen
- Ralf Mannstaedt
- Leila Guliyew
Frage
Sie haben eine Plausibilitätsverletzung bei der Erstellung der ZStat-Statistik ?
Lösung
Korrektur der Plausibilitätsverletzung :
Im Protokoll werden mögliche Verletzungen mit einem * (Sternchen) gekennzeichnet.
Darunter werden mögliche korrekte Alternativen ausgegeben
Im obigen Beispiel ist z.B. der Brennstoff nicht korrekt angegeben.
In den Plausibilitätsbedingungen dürfen dort nur die Brennstoffe 32, 35 (Siehe "Tabelle zur Brennstoffübersetzung", 32=Gase der öffentlichen Gasversorgung, 35=Flüssiggas) abgegeben werden.
In der Feuerstätte wurde aber 37 (Klärgas) angegeben.
Tabelle zur Brennstoffübersetzung :
Nummer | Brennstoff |
---|---|
1 | Steinkohlen |
2 | nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts |
3 | Steinkohlenkoks |
4 | Braunkohlen |
5 | Braunkohlenbriketts |
6 | Braunkohlenkoks |
7 | Brenntorf |
8 | Presslinge aus Brenntorf |
9 | Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005 |
10 | naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz |
11 | naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Hackschnitzel |
12 | naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Reisig und Zapfen |
13 | naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl |
14 | naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Spänen |
15 | naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Schleifstaub |
16 | naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Rinde |
17 | Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996 |
18 | Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität. |
19 | andere Holzbriketts aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität |
20 | andere Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität |
21 | gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten, |
22 | Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten |
23 | Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe |
24 | Getreide und Getreidepflanzen |
25 | Pellets aus Getreide und Getreidepflanzen |
26 | Heizöl leicht (Heizöl EL) nach DIN 51603-1, Ausgabe August 2008 |
27 | andere leichte Heizöle mit gleichwertiger Qualität |
28 | naturbelassene Pflanzenöle |
29 | Pflanzenölmethylester |
30 | Methanol |
31 | Ethanol |
32 | Gase der öffentlichen Gasversorgung |
33 | naturbelassenes Erdgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten |
34 | Erdölgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten |
35 | Flüssiggas |
36 | Wasserstoff |
37 | Klärgas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 Promille, angegeben als Schwefel, oder Biogas aus der Landwirtschaft |
38 | Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas, Raffineriegas und Synthesegas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 Promille, angegeben als Schwefel |
39 | sonstige nachwachsende Rohstoffe, soweit diese die Anforderungen nach Absatz 5 einhalten |
40 | elektrisch |
41 | Keine Zuordnung nach 1. BImSchV (z. B. bei Testanlagen) |
42 | Nah-/Fernwärme |
Hinweis
Einzelne Feuerstätten lassen sich über einen Rechtsklick in einen freien Bereich der Feuerstätte individuell prüfen:
Nachdem Sie alle Verletzungen korrigiert haben, können Sie die Statistik neu erstellen und sofort an die entsprechende
Mailadresse Ihrer Innung senden.
Sollte Ihre Innung einen internen Bereich für den Upload der Datei bereit stellen, können Sie diese auch über die Innungs-Homepage hochladen.
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