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Bei der Berechnung des Heizenergiebedarfes der Zone erfolgt jetzt eine Prüfung.
Ist eine Wohnungslüftungsanlage vorhanden, welche nur in der Heizperiode läuft, wird der mechanische Volumenstrom und die mechanische Luftwechselrate der einzelnen Monate zu Null gesetzt.
Korrektur der Berechnung der gedeckten Erzeugernutzenergie (nur Heizung) bei Einzelfeuerstätten mit Holz bzw. Pellet als Energieträger.
Eine Prüfung auf Überströmung wurde eingebaut und die Neuberechnung des Abluftvolumenstromes wurde erweitert .
Ist eine Überströmung vorhanden, wird der Abluftvolumenstrom zur Nutzungszeit um den gesamter Abluftvolumenstrom, der aus der Zone gesaugt wird, erhöht.Die Prüfung auf Überströmung und die Neuberechnung des Abluftvolumenstromes wurde korrigiert. Überströmung liegt dann vor, wenn der gesamte Zuluftvolumenstrom (der in die Zone gelangt) größer ist als der Abluftvolumenstrom. Das wurde vorher nicht geprüft!
Korrektur der Berechnung der Zuluft- und Abluftwechselrate bei Zonen mit einer Lüftungsanlage. Das bedeutet die Luftwechselrate bei der freien Lüftung (z.B. Fensterlüftung) wurde zu hoch bewertet.
Bei der Bestimmung der Luftwechselrate der freien Lüftung nwin (im Fall ohne mechanische Lüftungsanlage) wurde sie zu hoch bewertet, wenn ein Volumenstrom bzw. ein gesamter Zuluftvolumenstrom (der in die Zone gelangt) vorhanden ist. Die Luftwechselrate wird jetzt reduziert.
Dabei haben die Werte
des gesamter Zuluftvolumenstrom der in die Zone gelangt und
der gesamter Abluftvolumenstrom der aus der Zone gesaugt wird
Einfluss auf die Berechnung der Überströmung der jeweiligen Zone.
Es wurde eine Prüfung eingebaut, dass die täglichen durchschnittliche Luftwechselrate bei natürlicher Belüftung nicht kleiner Null werden darf.
Bei der Berechnung der Volumenströme im NWG wird jetzt
der berechnete hygienischen Mindestvolumenstrom geprüft. Ist dieser kleiner Null, wird dieser Null gesetzt.
Auch der nutzbare Abluftvolumenstrom durch die Überströmung wird auf Null geprüft und ggf. zu Null gesetzt.
Die Berechnung der Abluftwechselrate wird jetzt neben dem mechanischen Anteil auch die Luftabsaugung in angrenzende Zonen berücksichtigt.
Das hat direkten Einfluss auf die Größe der täglichen durchschnittlichen Luftwechselrate bei natürlicher Belüftung.
Bei der Berechnung der Verteilleitungen des Trinkwarmwassers ist die Art des Gebäudes (Einzonengebäude oder Mehrzonengebäude) zwingend notwendig. Steht die Einstellung auf automtisch, wird nicht mehr nur anhand der Zonenkonfiguration (weder beheizt noch gekühlt) der Typ bestimmt. Jetzt wird auch die Art der Zone (Wohngebäude bzw. Nicht-Wohngebäude) berücksichtigt.
Vorher konnten Gebäude fälschlicherweise auch als Einzonengebäude eingestuft werden.
Bei der Berechnung der Gesamtenergieaufnahme für den Trinkwarmwasserbetrieb mit einer Wärmepumpe für Heizung und Trinkwarmwasser, wurde der Anteil des Energiebedarfs für Trinkwarmwasser, der von der Nachheizung (2. Wärmeerzeuger) erzeugt wird, nicht berücksichtigt. Auch ist bei der Berechnung der Erzeugernutzwärmeabgabe der Wärmepumpe für Warmwasser (ohne Zusatzheizer) der Energiebedarf der Nachheizung durch Laufzeitbegrenzung der Wärmepumpe nicht eingeflossen.
Bei der Berechnung des Hilfsenergiebedarfs der Wärmepumpe für Trinkwarmwasser wird jetzt bei Wärmepumpen, die nicht im kombinierten Betrieb arbeiten, der Standardwert des Volumenstromes (Primärseite) gesetzt.