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Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Energiepreispauschale von 300 Euro beschlossen und soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen. Die Auszahlung ist für Arbeitgeber bindend für die folgenden Gruppen:

Jeder der

  • zum STICHTAG 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“ steht
  • und einer der Steuerklassen I bis V angehört
  • oder als „erstes Arbeitsverhältnis“ ein:e Minijobber:innen pauschal versteuert wird

Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

Alle anderen können diese über die Steuererklärung 2022 geltend machen.


FAQ-Bekanntmachung des Bundesministeriums für Finanzen (Stand 20.07.2022)


Automatische Anpassungen mit der Update-Installation

Lohnart "Energiepreispauschale 2022" (Konten)

Mit dem ersten Aufruf nach der Installation wird automatisch die Lohnart "Energiepreispauschale 2022" in dem Bereich der Einmahlzahlungen für die AUSZAHLUNG der Energiepreispauschale angelegt:

Diese Lohnart wird automatisch mit den Konten des SKR03 vorbelegt (Soll=4120 / Haben=1755), sollten abweichende Konten verwendet werden, können die Konten in der Lohnart über den Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Einmalzahlungen" anpassen 

Erster Aufruf nach Update-Installation

Aktueller Abrechnungsmonat August 2022

Abfrage: Energiepreispauschale 2022

Nach der Installation dieser Version wird bei dem ersten Aufruf die folgende Meldung angezeigt:

"Möchten Sie die Voranmeldung der Energiepreispauschale 2022 jetzt automatisch eintragen lassen ?
Ein späterer aufruf ist über "Dienste" → "Datenpflege" → "Energiepreispauschale 2022" möglich.
(Ja/Nein)"

(NEU!!!!)

Wenn diese Meldung mit "Nein" bestätigt wird öffnet das Programm wie gewohnt ohne Änderungen vorzunehmen.

Bei anwählen von "Ja" erhält man eine Liste die wie folgt aussieht, in der schon eine Vorauswahl der Mitarbieter vorgenommen wurde (Ausnahme: MiniJob's da meistens Zweibeschätigung)(!!!):

Sollten weitere Mitarbieter wie z.B. MiniJob's zusätzlich für die Auszahlung vorangemeldet werden, dann bei er Auswahl einen "Haken" setzten.

Mit dem Schalter "Speichern" werden die Werte für die Anmeldung übernommen. Hier haben Sie bei der folegnden Abfage die Möglichkeit eine Kontrollliste für Ihre Unterlagen auszugeben.
Wenn Sie dies wünschen die Meldung mit "Ja" bestätigen:

Musterliste des Ausdruckes:
(NEU!!!!)

Hierzu auf der Linken Seite in der Liste den Schalter "Automatische auswählen" einmal anwählen:


Bestimmung der Mitarbeiter

Änderung der Mitarbeiter kann über die Mitarbeiterstammdaten über den Tabreiter "Sonstiges" durchgeführt werden:

Versand der LSTVA für 08.2022

Wenn die Mitarbeiter vorbelegt sind und die Lohnsteueranmeldung via Elster verwendet ist (einmalig!!!) erhalten Sie den Voranmeldungswert für die Energiepreispauschale 2022 in der Kennzahl 35:

Monatsabschluss zu September 2022

Wenn der Montsabschluss durchgeführt worden ist, dann erhalten Sie im September innerhalb der Abrechnungsliste ein weiteres Feld "EPP 2022 - Stauts" in der Sie erkennen können welche Mitarbeiter vorbelegt worden sind:

Wenn "alle Mitarbeiter abrechnen" angewählt werden kommt jetzt neben der bekannten Abfrage eine weitere Abfrage zur Energiepreispauschale 2022:

Sollte diese Meldung mit "Ja" bestätigt werden, wird eine Aktion druchgeführt, in der die Lohnart "Energiepreispauschale 2022" autoamtisch in die Abrechnung zur Auszahlung übernommen wird (zu erkennen an dem Feld "EPP 2022 - Status"):

Auswahl in der Abrechnung ist über den Bereich "Einmahlzahlung" sichtbar / änderbar:

Auf der Ausgabe der Lohabrechnung sieht die Auszahlung wir folgt aus:

Korrektrur einer angemeldeten Auszahlung

Wenn die Abrechnung schon in im September erfolgt ist, müsste als erster Schritt in der Abrechnung die "Energiepreispasuchale 2022" incl. Betrag unter den Einmahlzahlungen wieder entfernt werden:

Als zweiten Schritt dann in den "Mitarbeiterstammdaten" die Auszahlungsberechtigung rausnehmen:

Aktueller Abrechnungsmonat September 2022

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