Hier werden die im Gebäude verwendeten Anlagen zur Heizung, Kühlung und Lüftung sowie etwaige PV-Anlagen erfasst.
Pauschaler Strombedarf und Sockelbetrag
Die Karte (1) ist nicht löschbar. Hier wird der pauschale Strombedarf sowie ein fester Sockelbetrag dargestellt.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der Energiebedarf der Nutzer mit 20 kWh Endenergie (Netzstrom)/m² beheizter NRF angenommen.
Zusätzlich werden noch einige zur Anlage gehörigen Elemente durch einen pauschalen Sockelbetrag dargestellt und müssen nicht einzeln eingegeben werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Rohrleitungen, Kabel, Anschlussleitungen sowie Raumheizflächen.
Der Wert des Sockelbetrags richtet sich nach dem energetischen Standard des Gebäudes.Ist der Primärenergiebedarf des Gebäudes größer als 40% des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes aus dem GEG, dann werden andere Werte zugrunde gelegt, als bei einem kleineren Primärenergiebedarf. Daher kann hier noch ausgewählt werden, in welche dieser Kategorien der energetische Standard des Gebäudes fällt (2).
Die Sockelbeiträge werden auf dieser Seite nicht angezeigt. Sie werden erst bei den Ergebnissen dargestellt.