Kernel-Version 4.99.690 zu 4.99.663

  • Bei der Berechnung des Teilkühlfaktors bei der Wohnungskühlung wird jetzt auch der Anteil der Verteilkreise und die Angaben in der Zone berücksichtigt.

  • Erweiterung der Prüfung der Wärmepumpe (Bivalenztemperatur von -7°C bei Standardleistung).

  • Standardgrenzen für Solarthermieflächen. falls die Grenzen überschritten werden, wird der Wert der Grenze verwendet. Die Einhaltung der Grenzen kann deaktiviert werden.

  • Korrektur der Berechnung der Laufzeit der Wärmepumpe im Kombibetrieb.

  • Korrektur der Berechnung der Erzeugernutzwärmeabgabe für Trinkwasser der Wärmepumpe.

  • Korrektur bei der Ermittlung der Standardleitungslänge für Anbindeleitungen im TWW.

  • Wenn im Ist-Zustand des Wohngebäudes eine Luftheizungsanlage vorhanden ist, wird im Referenzgebäude die Zonenkonditionierung auf statische Heizung gesetzt.
    Ist zusätzlich eine Kühlung vorhanden, wird die Konditionierung der Zonen auf Heizen und Kühlen eingestellt.

  • Korrektur bei der Übergabe der berechneten Nennleistung des Erzeugers für das TWW. Der Wert wird u.a. für die Berechnung der Laufzeit der Speicher herangezogen.

  • Berücksichtigung der Zuschläge und des Abschlages bei der Berechnung der Hilfsenergie des Lüftungssystems.

  • Korrektur des Baualtersfaktors bei der Ermittlung des Standard-Bereitschaftswärmeverlustes eines gasbeheizter Trinkwarmwasserspeicher.

  • Die Ermittlung des flächenbezogenen Peakleistungskoeffizienten erfolgt jetzt in Abhängigkeit der gesetzten Modulfläche und Prüfung der Peakleistung.

  • Anpassung für die Ermittlung der Standard-Peakleistung der PV-Anlage anhand des Baujahres.

  • Korrektur der Ermittlung der Hilfsenergie der Lüftungsanlage, es wurde früher der Korrekturfaktor bei intermittierendem Frostschutzbetrieb herangezogen und nicht die Gesamtbetriebszeit der Lüftungsanlage je Tag.

  • Bei der Berechnung des Hilfsenergiebedarfs zur Luftvorwärmung (Frostschutzbetrieb) wurde der Korrekturfaktor des intermittierenden Frostschutzbetriebes vergessen.

    Des Weiteren werden jetzt die Zuschläge für Erdreich-Zuluft-Wärmeübertrager (E-WÜT), für Solar-Zuluft-Kollektor (S-KOL) und der Abschlag für Frostschutz durch Abschaltung/Absenkung des Zuluftvolumenstroms berücksichtigt.

  • Im Nichtwohngebäuden muss bei der Bestimmung des hygienischen Zuluftvolumenstroms ein mögliches Überströmen geprüft werden. Hierbei wurde bisher der Einfluss des hygienisch erforderlichen Abluftstroms nicht berücksichtigt.

  • Bei der Berechnung der Erzeugernutzwärmeabgabe wird jetzt auch der Spezialfall “Aufteilung der Wärmeabgabe zwischen Kessel und Einzelfeuerstätte“ berücksichtigt.

  • Korrektur der Berechnung der Leistungswerte der Wärmepumpe mit TWW-Versorgung, vorhandenen Produktwerte werden auf die Außentemperatur des Monats inter- und extrapoliert. Es sollten sich damit keine negative Leistungs- und COP-Werte ergeben.

  • Berücksichtigung des Faktors für indirektes Heizen bei der Berechnung von Biomasseöfen.