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7.0.8.4 22.01.2025  

Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung ist im Gesetzesblatt veröffentlicht worden und damit ab sofort gültig.
Der AW-Faktor für hoheitliche Gebühren wurde auf 1,40 €/AW erhöht.

Wichtig !!!
Für hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten, die bis zum 20.01.2025 durchgeführt wurden, sind die Regelungen der „alten“ Kehr- und Überprüfungsordnung anzuwenden.
D.h. bitte rechnen Sie vor Einspielen des Updates alle hoheitlichen Tätigkeiten noch mit dem alten Faktor ab.

7.0.7.4 17.01.2025  

Allgemein

  • ZStat Prüfer für 2025: Sie können nun auch im Geschäftsjahr 2025 Ihre Feuerstätten auf Plausibilität überprüfen.

  • Gemeinsamer Druck: Der Druck wurde im Bereich der Feuerstättenbescheide angepasst.

7.0.6.3 06.01.2025  

Allgemein

  • GEG: Keine Prüfung auf Regelung bei Brauchwasseranlagen

  • Übernahme Benutzungsintensität in die Feststoff-Feuerstätte, wenn diese an einer unbenutzten Abgasanlage (KÜO 1.9) hängt.

Hessen

  • Anpassung Gebührenliste (Gebühren zur Bauabnahme)

  • Die Gebühren GW2f & Ap1f wurden in freie Tätigkeiten umgewandelt

7.0.4.2 20.12.2024 

wir haben vom Zentralinnungsverband noch einmal einen neuen ZSTAT-Prüfer erhalten und
in der neuen Version 7.0.4 von KAMIN Futura eingebunden.

Der ZSTAT-Prüfer hat bei einigen Feuerstätten, die gemäß 44. BImSchV geprüft werden,
eine Meldung erzeugt und die Plausibilitätsprüfung übersprungen.

Zusätzlich haben wir für Sie den Lauf zur Zuordnung der Nutzungsintensität um stillgelegte
Feuerstätten erweitert, da diese z.T. in 2024, soweit im aktuellen Jahr eine Prüfung an die
Feuerstätte erfolgte, auch an die ZSTAT abgegeben werden.

Bitte nutzen Sie den Lauf „Vorbelegung der Nutzungsintensität für Feuerstätten“,
den wir Ihnen im Rahmen der ZSTAT unter den „ZSTAT-Anpassungen“ anbieten.

7.0.2.2 11.12.2024 

Jahreswechsel zu 2025

Mit dieser Version können Sie den Jahreswechsel zum Geschäftsjahr 2025 durchführen.
Weitere Informationen zum Jahreswechsel finden Sie in unserer Online-Hilfe (Jahreswechsel)

ZStat-Statistik

Die Statistik wurde für die Abgabe 2024 angepasst
Weitere Informationen zur ZStat-Statistik finden Sie in unserer Online-Hilfe (ZStat-Statistik)

Allgemein

  • Jahresplaner wurde angepasst

  • Interne Kehrbuchprüfung berücksichtigt nun Änderungsbescheide in einem Jahr nach der Feuerstättenschau. (Hinweis wegen zu großem Abstand zwischen Feuerstättenschau und Bescheid)

  • Fristenverwaltung: Die Erinnerungen/Mahnungen können nun an den Verwalter (bzw. and die Rechnungsadresse) versendet werden

Länderspezifisch

  • Schleswig-Holstein: Anpassung der Preise für die EWKG Gebühren

  • Nordrhein-Westfalen & Mecklenburg Vorpommern: Feuerstättenbescheid "weitere Hinweise": Wir haben den Text zu den "weiteren Hinweisen" auf dem Feuerstättenbescheid angepasst.
    Wir empfehlen, dass Sie diesen auf den vorgeschlagenen Text zurücksetzen.


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