Wohngebäude
Die Karte wird automatisch angelegt und ist nicht löschbar. Hier wird die Auswahl des energetischen Standards des Gebäudes sowie der pauschale Strombedarf für die Ermittlung des Sockelbetrages dargestellt.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der pauschale Strombedarf der Nutzer mit 20 kWh/a Endenergie angenommen und auf die beheizte Netto-Raumfläche bezogen.
Des weiteren können benutzerdefinierte Endenergien der Anlagen erfasst, bearbeitet und gelöscht werden. Damit diese bei der Bilanz berücksichtigt werden, muss eine EPD-Zuordnung erfolgen.
Nichtwohngebäude
Der Nutzerstrom wird anhand der DIN18599-Zonen, die in HottCAD den Räumen zugewiesen sind, berechnet. Der Endenergiebedarf an Lüftung, Kälte und Wärme sollte hier separat erfasst werden.
Die QNG-Bilanzierungsregeln beziehen sich auf die Endenergien. Vor ECO-CAD Version 2.1.3 war es bei manchen Heizungsanlagen möglich, Anlagenutzung als Nutzenergie aus der ÖKOBAUDAT zu wählen. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Bei den Projekten aus älteren Versionen, werden diese ÖKOBAUDAT-Zuordnungen umgestellt bzw. diese sollten geprüft werden.
Bei den Projekten, die mit älteren Versionen die auf Basis von ÖKOBAUDAT erstellt wurden, ist eine Kontrolle der EPD-Zuordnungen und der eingegebenen Endenergiebedarfe notwendig!
- Für den Energieträger „Strom“ wird der Datensatz QNG_Strom_Mix_OBD_2020_II verwendet.
- Für Wärme wird der auf die Endenergie bezogene Datensatz für den jeweiligen Energieträger verwendet.
(Anpassung an die QNG-Regeln vom 01.01.2023).
Ermittlung des Energiebedarfs aus dem Energieberater
Der Energiebedarf der Anlagenkomponenten kann bspw. mit dem Energieberater ermittelt werden.
Hierbei ist jeweils die benötigte Endenergie der Anlagenkomponente anzugeben. Bei Lüftungsanlagen und der Beleuchtung ist der Strombedarf gefragt, der als Endenergie im Energieberater ausgegeben wird. Nebenstehend sind die entsprechenden Werte in einer Ergebnistabelle des Energieberaters markiert.
Screenshot aus Energieberater