Vor dem 01.03.2023 war es möglich die Nichtwohngebäude nur der LCA-Klasse 1 (K1) zu bilanzieren.
Mit den Änderungen vom 01.03.2023 wurden die gebäudebezogenen Anteile und die Sockelbeträge für die Anforderungswerte weiterer LCA-Klassen berücksichtigt.
Im QNG_Handbuch_Anlage-1-Siegelvarianten_v1-3.pdf können weitere Informationen zu den LCA - Klassen eingeholt werden.
Im ersten Schritt kann einem Nichtwohngebäude nur eine LCA-Klasse zugeordnet werden. Die Mischnutzung folgt in einer späteren Auslieferungsversion.