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In Mecklenburg Vorpommern können mehrere Behörden innerhalb eines Kehrbezirk zuständig sein. Damit ist die Zuweisung einer bestimmten Behörde zu einer Liegenschaft
für das Einzugsverfahren notwendig. So steht beim Erstellen der behördlichen Einzugverfahrens direkt die zuständige Behörde zur Verfügung.

Um die zuständige Behörde für jede Liegenschaft zu erfassen, finden Sie in der Hausakte das entsprechende Feld. Dort wird eine Kenn-Nummer für die Behörde gespeichert.





Die Maske zur Verwaltung der Behörden-Adressen können Sie über den Schalter mit dem Lupen-Symbol erreichen (neben dem Eingabe-Feld).





Adressen erfassen

Hier können Sie neue Adressen erfassen, alte Adressen ändern, suchen oder löschen. Mit der Schaltfläche "Übernehmen" können Sie die Daten der ausgewählten Behörde in KAMIN Futura übertragen. Zum Beispiel können Sie so die Nummer der Behörde in das Feld in der Hausakte eintragen. Die Auswahl der Adresseinträge im unteren Bereich des Dialogs ist auf die Adressen beschränkt, die auch einer Behörde zugeordnet sind.

 

Vorhandene Adressen nutzen

Wenn Sie die Adresse schon vorher in Kamin erfasst haben, wird diese zunächst nicht in der Auswahl angezeigt. Um eine solche Adresse hier nutzen zu können, müssen Sie die Adresse nicht neu eingeben, sondern können eine vorhandene Adresse als Behörde markieren. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

  • 1) Klicken Sie auf die Schaltfläche "Alle anzeigen". Nun werden in der Auswahl alle jemals erfassten Adressen angezeigt.
  • 2) Wählen Sie nun die Adresse aus.
  • 3) Klicken Sie auf die Schalfläche "Als Behörde setzen".
  • 4) Das Programm schlägt Ihnen nun eine neue freie Behörden-Nummer vor. Bei Bedarf können Sie diese noch ändern.
  • 5) Zum Schluss können Sie über die Schalfläche "Alle anzeigen" die Auswahl wieder auf Behörden begrenzen.

Ab jetzt steht die markierte Adresse immer als Behörde zur Verfügung. Natürlich kann die Adresse auch in anderen Zusammenhängen weiter genutzt werden.



Behörden fortlaufend eintragen :

Im Hauptmenü unter dem Punkt "Dienste / Ändern fortlaufend / Liegenschafts-Kennung" können Sie die Behörden-Nummer für die Liegenschaften eines Ortes auf einmal eintragen. Wählen Sie den Tabreiter "Behörde" aus, um zu folgender Maske zu gelangen.



In dieser Maske können Sie ganz oben über die Lupe bei "Ort" einen Ort auswählen, für den die Behörden-Nr. eingetragen werden soll. Ohne Auswahl wird die Nummer im gesamten Kehrbezirk eingetragen. Tragen Sie nun die Behörden-Nummer ein. Über die Schaltfläche mit der Lupe gelangen Sie wieder zur Adressverwaltung, in der Sie eine Behörde auswählen können.

Optional können Sie noch eine PLZ eingeben. Wenn Sie dies vorgenommen haben, wird die Behörden-Nummer nur in den Liegenschaften eingetragen, die sich in der Liegenschaftsauswahl oben befinden und die gewünschte PLZ haben.

Schon eingetragene Behörden-Nummern werden nur dann geändert, wenn die Option "vorhandene Werte überschreiben" ausgewählt wurden.

Mit der Schaltfläche "Bearbeitung starten" werden die Behörden-Nummern eingetragen.

 

Zwangseinzugsverfahren

Wenn Sie für eine Rechnung das Zwangseinzugsverfahren starten, wird automatisch die Adresse der für diese Liegenschaft zuständigen Behörde ausgewählt.





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