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Versionsnummer: 11.3 

Datum der letzten Änderung:  





11.3.11  -  Vorschau

  • Aktualisierung der PV-Anrechnung für die Reduzierung ds Jahres-Primärenergiebededarfs und für den Anrechnung für Erneuerbare Energien nach GEG und BEG

    In § 23 GEG ist eine Begrenzung der anrechenbaren Primärenergie aus PV auf einen Anteil des Qp Referenzgebäude angegeben.

    Mit dem Bezug auf das Referenzgebäude nach § 15 Absatz 1 GEG und § 18 Absatz 1 GEG wird klargestellt, dass der um 25% verschärfte Wert des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes anzusetzen ist.

    Diese Anforderung wird mit der aktuellen Berechnung auch DIN 18599 umgesetzt und kann zu einem niedrigeren anrechnbaren PV-Abzug vom Jahres-Primärenergiebedarf führen.


  • KfW-Daten-Export - Korrektur Deckungsanteil Wärme- oder Gebäudenetze
  • KfW-Daten-Export - Setzen von Kollektorart und Kollektorfläche der Solaranlage bei mehreren Bereichen für Heizung und Trinkwarmwasser
  • KfW-Daten-Export - Ausgabe der Wärmebrückenzuschlags mit 3 Nachkommastellen bei detaillierter Wärmebrückenerfassung



  • DIN 18599 - Bei den Ergebnissen kann wahlweise die Energiebilanz des erfassten Gebäudes oder die Enerrgiebilanz des GEG-Neubau-Gebäudes angezeigt werden:

Dabei ergibt sich der Wert für den Primärenergiebedarf für den Neubau aus dem 0,75fachen Wert des Referenzgebäudes nach GEG Anlage 1 für Wohngebäude und Anlage 2 für Nicht-Wohngebäude.


  • DIN 18599 - Ausdruck GEG- und BEG-Anforderungen EE-Klasse
    Korrektur der Ausgabe der erneuerbaren Energien. Hier wurde bei einem Nichtwohngebäude bei der EE-Klasse/Bereitstellung der erneuerbare Anteil der "regenerative Kälteerzeugung" fälschlicherweise als "gasförmige Biomasse" ausgegeben, obwohl keine solche verwendet wird.


  • DIN 4108-6/4701-10 EnEV-Randbedingungen - CO2-Reduktion für WG

Bei der Berechnung nach DIN 4108-6/4701-10 mit EnEV-Randbedingungen wurde in der Ergebnisanzeige die CO2-Emission bei Berücksichtigung einer PV-Anlage korrigiert. Die Ausgabe der CO2-Emissionen für den Energieausweis ist davon nicht betroffen und wird weiterhin richtig berechnet.


  • Geänderte U-Werte aus den Gebäudedaten werden bei den U-Werten korrekt angezeigt und für die weitere Berechnung verwendet.


  • Bei der Zusammenfassung von Bauteilen werden jetzt unterschiedliche Fx-Faktoren berücksichtigt.


  • DIN 18599 WG - Korrektur der Anzeige der GEG-Anforderungswerte und Ausgabe im Ausdruck "GEG- und BEG-Anforderungen".
    Das betrifft nur Projekte, die mit EnEV-Randbedingungen und der Option "KfW-Referenzgebäude" angelegt wurden und dann mit GEG-Randbedingungen berechnet werden. Die Ausgabe der Anforderungswerte für GEG im Energieausweis und für BEG beim KfW-Datenexport ist korrekt.


  • Korrektur des GEG-Verweises zu § 26 Prüfung der Lüftdichtigkeit im Bauantrag und bei den ausführlichen Berechnungsunterlagen


  • DIN 18599 - Angabe zum Luftwechsel n50-Wert wird abhängig von der gewählten Luftdichtigkeit-Kategorie gesetzt, auch wenn voher ein gemessener Wert eingegeben wurde


  • DIN 18599 - bei modulierenden bzw. stufigen Wärmepumpen werden bei den Produktdaten jetzt auch Herstellerleistungsstufen berücksichtigt. Das kann zu einer Änderung der Endenergie und Umweltwärme führen.


  • Sorptions-Gaswärmepumpen: Der Erfassungsdialog für die Sorptions-Gaswärmepumpen wurde komplett überarbeitet. Die Ergebnisdarstellung wurde hierbei deutlich erweitert. In Diagrammen für den Belastungsgrad, den Nutzungsgrad und die Wärmemengen Erzeugernutzwärmeabgabe Qoutg, Umweltwärme Qprod, Erzeugungsverluste Qg und Endenergie Qf werden die Monatswerte ausgegeben. Bei Belastungsgraden > 1 ist die Leistung der Wärmepumpe zu gering, trotz durchgängiger Laufzeit kann dann in dem jeweiligen Monat die nötige Wärmemenge nicht bereitgestellt werde. Eine Warnmeldung wird dann ausgegeben.

Mit der Version der DIN 18599:2018 wurde im Hintergrund auch die Berechnung überarbeitet. Es geht jetzt neben der Auslegung des Heizkreises auch die monatliche Belastung in die Berechnung ein. Als Wärmepumpentypen können berechnet werden

    • Adsoptions-Wärmepumpen
    • Absortions-Wärmepumpen - mit den Quellen Außenluft, Erdreich und Grundwasser.

Soweit konkrete Planungsdaten vorliegen, können für die Berechnung statt der Standardwerte der DIN 18599 auch Kennwerte für ein bestimmtes Produkt verwendet werden.



  • iSFP 2.0 Korrektur der Warmwasser-Bewertung für Wärmepumpen für die Berechnung nach DIN 18599 GEG
  • iSFP 2.0 Update der Druckapplikation Version 2.2.2 (Fehlerbehebung für Konfigurationsprobleme)


11.3.9 vom   

  • DIN 18599 Übernahme Katalogdaten Wärmepumpe (Berechnung modulierender Wärmepumpen)
    Die Übernahme von Katalogdaten sowohl für einstufige als auch für zweistufige sowie stetig geregelte Wärmeumpen wurde überarbeitet.

einstufige Wärmepumpen - Übernahme von Katalogdaten mit einer unterschiedlicher Anzahl von COP-Werten für die einzelnen Senken-Temperaturen ist jetzt möglich und auch doppelte Wertepaare werden bei der Übernahme rausgefiltert
zweistufige und stetig geregelte Wärmepumpen - Übernahme von Katalogdaten ist möglich (es leigen noch keine Standardwerte vor)


  • Jahres-Primärenergiebedarf mit Anrechnung von PV-Strom für die BEG

    Die Anrechnung von PV-Strom auf den Jahres-Primärenergiebedarf für die BEG erfolgt immer nach GEG § 23 Abs. 4. und es gilt entsprechend FAQ 12.04:
    Für die Anrechnung des erzeugten Stroms ist der so ermittelte monatliche Stromertrag aus erneuerbaren Energien dem monatlichen Endenergiebedarf für Strom aus der energetischen Gebäudebilanzierung gegenüberzustellen, somit dem darin ermittelten Strombedarf für elektrische Heizung und elektrische Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Hilfsenergien sowie bei Nichtwohngebäuden zusätzlich für Beleuchtung. Sonstiger Haushalts- bzw. Nutzerstrom wird nicht berücksichtigt.

    Der Abzugswert ergibt sich dann aus dem Wert für den selbstgenutzten PV-Strom nach GEG * 1,8 (Primärenergiefaktor für Strom).
    Der Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf für die BEG-Berechnung nach DIN 4108-6/4701-10 wurde entsprechend korrigiert.
    Das betrifft auch den Ausdruck zu den GEG- und BEG-Anforderungen.


  • Berechnung der Nutzung von PV-Strom zur Wärmeerzeugung für das Erreichen der EE-Klasse für die BEG

    Die Berechnung von PV-Strom zur Wärmeerzeugung für die BEG erfolgt nach GEG § 23 Abs. 4 und es gilt entsprechend FAQ 14.04:
    Dabei ist für den Nachweis der EE-Klasse (anders als bei der Anrechnung in der Gebäudebilanzierung) nur derjenige Stromertrag aus erneuerbaren Energien anrechenbar, der bei
    Wohngebäuden zur Deckung des Wärmebedarfs und bei

    Nichtwohngebäuden zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

    benötigt wird.

    Für die Berechnung nach DIN 18599 wird der Wert in der Tabelle "PV-Strom - Erneuerbare Energien" unter dem Tabreiter BEG (EE-Klasse) angezeigt.


    Für die Berechnung nach DIN 4108-6/4701-10 wird der Wert in der Tabelle "Selbstnutzbarer Anteil vom PV-Ertrag" in der Spalte BEG (EE-Klasse) angezeigt.


  • DIN 18599 - es kann zwischen der vereinfachten Anrechnung des PV-Stroms für den Jahres-Primärenergiebedarf  nach GEG § 23 Abs. 2 (WG) bzw. Abs. 3 (NWG) und der monatweisen Bilanzierung nach GEG § 23 Abs. 4 (Sonderfall Stromdirektheizung bzw. Strombedarf größer als Endenergie für Heizung) gewechselt werden.  

11.3.8 vom  

  • Die Berechnung des anrechenbaren Anteils von Wärmepumpen zu erneuerbaren Energien für die EE-Klasse des BEG wurde korrigiert.
  • Beim Öffnen von Projekten mit freien Randbedingungen kam es zu einem Fehler. Diese wurde ebenfalls korrigiert.

11.3.7 vom  

  • DIN 18599 - Anzeige des anrechenbaren PV-Stroms

Es wird jetzt zusätzlich zum PV-Ertrag der elektrische Bedarf des Gebäudes und der nach GEG und BEG nutzbare Anteil angezeigt.

Die für die vereinfachte GEG-Berechnung nach § 23 Abs. 2 bzw. Abs. 3 relevanten Nebenrechnungen werden gau dargestellt.

 


  • PV-Anlage führt zur Reduzierung der CO2-Emissionen

Mit dem Einsatz einer PV-Anlage wird nach GEG § 23 Abs. 2 für Wohngebäude und Abs. 3 für Nichtwohngebäude der Jahres-Primärenergiebedarf reduziert und auch die Treibhausgasemissionen (CO2-Emissionen)  nach GEG Anlage 9 Abs. 1 g.

  • iSFP 2.2 mit der entsprechenden Druckapplikation in der Version 2.2. Der iSFP-Ausdruck wurde um die Ausgabe der Berechnungsgrundlage GEG / EnEV und die BEG-Effizienzhausklassen erweitert. Falls die BEG-Anforderungen an die Erneuerbaren Energien erfüllt sind, wird der EE-Zusatz am Effizienzhaus-Kürzel ausgegeben, z.B. EH 55 EE.


  • Anpassung der DIBt-Kontrolldatei für die Altersklasse zum Gebäude und zur Wärmeerzeugung
  • Anpassung des KfW-Datenexports für frei eingegebene Heizkreistemperaturen
  • Auf der Ergebnisseite gibt es unter dem neuen Tabreiter "Ergebnisse" eine Übersicht über die Einhaltung der GEG- und BEG-Anforderungen an die Gebäudequalität und die Verwendung erneuerbarer Energien, den Sommerlichen Wärmeschutz und einen direkten Aufruf des iSFP. Durch Klick auf die einzelnen Diagramme gelangt man direkt zum jeweiligen Erfassungsformular.


  • Damit erneuerbare Energien im GEG oder BEG angerechnet werden dürfen, müssen die jeweiligen Anlagenkomponenten gewisse Qualitätsvorgaben des GEG einhalten. Dies muss durch Anhaken einer entsprechenden Checkbox bestätigt werden. Detaillierte Informationen zu den Qualitätsanforderungen können jetzt über einen Infobutton direkt aus dem Energieberater abgerufen werden.
  • Korrektur Ausdruck BEG- Einsatz erneuerbarer Energien - Erfüllung der Anforderungen nach BEG bei mindestens 55 % Deckungsgrad
  • Berücksichtigung von Biogas als erneuerbare Energie bei KWK-Anlagen

 

Dazu kann der Wärmeenergiebedarf direkt eingegeben und die zusätzliche Qualitätsanforderung "KWK (hocheffizient, Biomathan, etc)" gesetzt werden. Die Daten werden gespeichert und bei den Angaben zur Nutzung erneuerbaren Energien beim Energieausweis für Neubauten ausgewiesen sowie bei der Erfüllung der EE-Klasse für die BEG-Förderung berücksichtigt.

  • Bei der 18599 Anlagenerfassung für Heizung und Warmwasser werden die Tabreiter für Übergabe/Verteilung und der Tabreiter für Erzeugung/Speicherung zusammen auf einem Tabreiter ausgegeben. Es gibt jetzt also eine Gesamtübersicht über die erfasste Anlagenkonfiguration und man muss nicht mehr zwischen den beiden Tabreitern hin- und herspringen.
  • Bei der Neuerfassung einer Wärmepumpe in der 18599-Berechnung wurden die folgenden Vorbelegungen angepasst: Maximale Senkentemperatur für Heizung 60°C (statt 100°C) und für Warmwasser 55°C (statt 45°C) und für bivalente Betriebsweise ist ein paralleler Betrieb der Wärmeerzeuger (statt alternativem Betrieb) unterhalb der Bivalenztemperatur vorausgewählt.
  • Version mit aktualisiertem Framework und Datenmodell 4.3 und IBP-Kernel-Version 4.99.404
  • Korrektur Übernahme Fx-Werte aus dem Gebäudemodul


11.3.6 vom  

  • DIN 4108-6/4701-10 - Korrektur PV-Anlage - Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien für PV-Strom nur bei Auswahl der GEG-Option "Strom aus PV-Anlagen"
  • Korrektur der Ausgabe der Gefach-Stützen-/Balkenbreite und des Zwischenraums (Füllung) bei inhomogenen Schichten
  • Korrektur der Bezeichnungen im Ausdruck GEG- und BEG-Anforderungen (Bezeichnungen)
  • DIN 18599 - Anlegen einer neuen Heizungsanlage
    • Beim Assistenten zum Anlegen einer neuen Heizungsanlage sind die Wärmeerzeugertypen in der Auswahl gegliedert in zentrale und dezentrale Wärmeerzeuger.
    • Neu hinzugekommen sind die Raumklimasysteme in Heizfunktion, also Luft-Luft-Wärmepumpen (Quelle Außenluft, Senke Raumluft). Hierbei handelt es sich um Kompaktgeräte (Fenster oder Wand), Split-Systeme, Multi-Split-Systeme oder VRF-Systeme.  


 


11.3.5 vom  

  • DIN 4108-6/4701-10 - Anrechnung von PV-Strom nach BEG

Für die Anrechnung von PV-Strom für erneuerbare Energien kann jetzt auch bei Projekten nach DIN 4108-6/4701-10 der Ertrag der PV-Anlage berechnet werden.

Die Berechnung erfolgt entsprechend den GEG-Vorgaben nach DIN 18599-9:2018-09.

Als Ergebnis wird der monatliche Ertrag der PV-Anlage anzeigt, der dem monatlichen Strombedarf des Gebäudes für Wärme und Hilfsenergie (Q_aux) gegenübergestellt wird und der daraus resultierende anrechenbare PV-Strom nach GEG und BEG.  Die Unterschiede zwischen GEG und BEG ergeben sich daraus, dass für die BEG der PV-Ertrag nicht mit der Hilfsenergie verrehnet werden darf.

Zusätzlich kann hier direkt angegeben werden, dass die Qualitätsanforderungen nach GEG/BEG an die PV-Anlage erfüllt sind.

Achtung: für die Berechnung nach GEG erfolgt die Anrechnung des PV-Stroms anch GEG § 23 Abs. 2, d.h. der Jahres-Primärenergiebedarf wird reduziert. Für die berechnung nach BEG reduziert sich der Endenergiebedarf und damit dann auch der Jahres-Primärenergiebedarf. Dadurch kommt es zu unterschiedlichen Ergebnissen des Jahres-Primärenergiebedarfs nach GEG und nach BEG.

Die Anteil des PV-Stroms wird damit bei der Erfüllung der EE-Klasse berücksichtigt und beim KfW-Daten-Export angegeben. Hier kann jetzt auch die Kollektorfläche und der PV-Ertrag übergeben werden.

Außerdem wird der Deckungsanteil und der Erfüllungsgrad nach GEG auf dem Energieasuweis für Neubau-Projekte ausgewiesen.


  • Erfüllung (Häkchen) der Qualitätsanforderungen der Erneuerbaren Energien nach GEG §§ 35 - 44 kann zusätzlich direkt bei den jeweiligen Anlagenkomponenten gesetzt werden und nicht nur im EE-Ausdruck, z.B. bei den Wärmepumpen-Daten.


  • Anzeige H'T- und mittl. U-Werte mit Angabe der Nachkommastellen entsprechend den BEG-Anforderungen

Entsprechend den BEG-Anforderungen aus der Liste der technischen FAQs werden für Nichtwohngebäude die mittl. U-Werte mit 2 wertgebenden Stellen und für Wohngebäude die H'T-Werte mit 3 Nachkommastellen angezeigt. Der Jahres-Primärenergibedarf wird mit 1 Nachkommastelle angegeben.

  • Korrektur CO2-Einsparung für Neubauvorhaben nach DIN  18599, dies kann ggf. zu abweichenden Werten führen

Bei der Einsparung der Treibhausgasemissionen (CO2) wurden z.T. negative Einsparungen relativ zum Neubauniveau für Berechnungen nach DIN 18599 ausgewiesen. Der Neubauanforderungswert wurde überprüft und korregiert, so dass es ggf. zu Abweichungen kommen kann. Dies betrift auch den Wert beim KFW-Daten-Export.


  • Anrechnung von Fernwärme für die Nutzung erneuerbarer Energien

Direkt bei den Angaben zur Fernwärme kann der Anteil der Erneuerbarer Energien an der Fernwärme laut Angaben des Netzbetreibers angeben werden.

Damit wird dann der erneuerbare Anteil für die BEG-Anforderungen berechnet.

Für den Erfüllungsgrad nach GEG muss der Wert für den Erfüllungsgrad für Netzmix angegeben werden. Dieser Wert wird dann auch auf dem Energieausweis für Neubau-Projekte ausgegeben.


  • Korrektur der Angaben zur Nutzung im Ausdruck GEG- und BEG-Anforderungen


  • DIN 18599 geothermische Kühlung

Bei Nichtwohngebäuden kann direkt beim Anlagen eins Kälteerzeugers die "Geothermische Kühlung" angelegt werden und nachträglich die Art des Kälteerzeugers geändert werden.


  • DIN 18599 Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen

Bei Nichtwohngebäuden kann direkt beim Anlagen eins Kälteerzeugers die "Geothermische Kühlung" angelegt werden


  • DIN 18599 - Word-Export Berechnungsnachweis (Bauantrag) für DIN 18599-WG ist wieder möglich


  • DIN 18599 - Bei der Lüftungsanlage für Nichtwohngebäude wird zwischen Warmluft-, Kaltluft- und Lüftungsbedarf und dann eintsprechend zwischen Warm-Luftkreis, Kalt-Luftkreis und Luftkreis für unterschieden. Wird eine Lüftungsanlage zur Heizung und Kühlung genutzt, werden die beiden Lüftkreise automatisch zusammen angelegt.


  • DIN 18599 - Produktkennlinien für Wärmepumpen - bei einstufigen Wärmepumpen kann jetzt auch mit Kennlinien mit doppelten Punkten innerhalb einer Temperaturklasse gerechnet werden


  • Anpassung der DIBt-Kontrolldatei für Projekte mit Fernwärme


  • Menü-Zeile

Die Menüleiste im Energieberater wurde überarbeitet, d.h nicht mehr benötigte Menüpunkte wurden entfernt, neue Menüpunkte hinzugenommen und für einige Menüpunkte wurde ein neuer Platz gefunden (siehe Menü-Zeile)



11.3.4 vom  

  • Erweiterung der Nutzung erneuerbarer Energien für die BEG-Förderung (PV-Strom, Fernwärme/-kälte) und Berücksichtigung von WRG bei der Erzeugernutzenergieabgabe

Für die Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien nach BEG gelten spezielle Bilanzierungsvorschriften, dies betrifft insbesondere Strom aus Erneuerbaren Energien und Wärmepumpen. Solarthermie, feste Biomasse, gasförmige Biomasse und Wärme-/Kältenetze können ebenfalls angerechnet werden. Wärmerückgewinnung trägt laut Klarstellung der KfW vom 08.07. für die BEG nicht zu den erneuerbaren Energien bei, wird aber bei der Erzeugernutzenergieabgabe berücksichtigt. Dies führt zu Unterschieden in den Rechenergebnissen zur vorigen Version, wenn Wärmerückgewinnung verwendet wird.

Änderungen zu den zusätzlichen Qualitätsanforderungen werden jetzt direkt beim Schließen des Formulars gespeichert.

Bei Berechnung nach DIN 4108/4701 müssen im Gebäude genutzte PV-Erträge im Formular Erneuerbare Energien auch für die BEG-Förderung manuell eingegeben werden.


  • Anzeige und Ausgabe der Effizienzhaus-Stufe Denkmal (EH-160) für die Sanierung (Achtung: hier gibt es keine Anforderungen an den H'T bei Wohngebäuden oder die mittl. U-Werte bei Nichtwohngebäuden)


  • Ergänzungen im Ausdruck BEG- und GEG-Anforderungen

Anzeige der EH-Stufe Denkmal (EH-160) und der Erneuerbaren Energien einschließlich Deckungsanteil


  • Erweiterung des KfW-Datenexports für die BEG-Förderung

Automatische Vorbelegung des Dateinamens für die Speicherung der KfW-Datenexport-XML-Datei einschließlich Löschen von Sonderzeichen im Dateinamen

Korrektur Übergabe Solare Deckungsanteile für Warmwasser und solare Heizungsunterstützung

Automatisches Setzen der EE-Klasse, wenn mindestens 55 % des berechneten Wärme-/Kältebedarfs durch die Nutzung von Wärme (Kälte nur bei Nichtwohngebäuden) aus erneuerbaren Energien gedeckt wird

Ausgabe der Deckungsanteile erneuerbarer Energien, wenn zuvor die Zusatzanforderung an die Qualität nach GEG bestätigt wurden




11.3.3 vom

  • Anpassung des KfW-Datenexports für die BEG-Förderung
  • Anpassung der DIBt-Kontrolldatei


11.3.2 vom

  • Freischaltung des KfW-Datenexports für die BEG

 Für Wohngebäude nach DIN 18599 und nach DIN 4108-6/4701-10 kann die KfW-Export für Förderungen nach der BEG erstellt werden.

 Falls die EE-Klasse für die BEG-Förderungen angesetzt werden sollen, bitte die Qualitätsanforderungen bei den Erneuerbaren Energien bestätigen.

 Die Werte, die exportiert werden, sind dann in der Vorschau sichtbar. Hier können EE-Klasse und NH-Klasse eingestellt werden.


  • Erweiterung des Ausdrucks GEG- und BEG-Anforderungen

  Der Ausdruck enthält jetzt zusätzliche Angaben zur Gebäudegeometrie und Nutzung

Die Werte des GEG-Referenzgebäudes (100 %) werden angezeigt

und die Endenergie-, Primärenergie- und CO2-Einsparungen bezogen auf das Neubauniveau und den Ausgangszustand (nur bei Sanierungen).

  • Korrektur der DIBt-Kontrolldatei


11.3.1 vom  

  BEG  - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-WG und BEG-NWG)

  Ergänzende Informationen zur Einreichung der Anträge für das KfW-Online-Tool

  Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude werden jetzt folgende Angaben ausgegeben:

  • Daten zur Geometrie, Nutzung, Bauart und zum Gebäudetyp

  • zu den Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufen für Neubau oder Sanierung
  • zum Erreichen der EE-Klasse
    die EE-Klasse ist erreicht, wenn mindestens 55 % des Wärme- und Kältebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt wird

  • und zur Energie- und CO2-Einsparung
    die Einsparungen werden für den Endenergiebedarf, Jahres-Primärenergiebedarf und für das Treibhausgas (CO2) ausgegeben
    für Neubautenbezieht sich die Einsparung auf das Neubauniveau und bei Bestandsgebäuden auf den Ausgangszustand (unsaniertes Gebäude)

Ausgabe der erreichten EE-Klasse

  • Detaillierte Angaben zum Erreichen der EE-Klasse werden bei der Nutzung erneuerbarer Energie angezeigt

   Dabei ist zu beachten, dass es bei der Nutzung erneuerbarer Energien bei der BEG Abweichungen zum GEG gibt.

   Der Ausdruck wurde um eine 2 Seite ergänzt, der die Anforderungen zur BEG enthält.



11.3.0 vom  

  • BEG  - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-WG und BEG-NWG)
    Anzeige und Ausgabe der Anforderungen für die Effizienzhaus-Stufen für Neubau und Sanierung - Wohngebäude und deren Erfüllung
    Anzeige und ausgabe der Anforderungen für die Effizienzgebäude-Stufen für Neubau und Sanierung - Wohngebäude und deren Erfüllung

Für Projekte mit GEG-Randbedingungen wird jetzt die erreichte Effizienzhaus-Stufe für die BEG-Förderung angezeigt:

und bei Änderungen im Projekt aktauisiert.

Details zu den Anforderungen der Effizienzhaus-Stufen nach BEG können durch Klick auf das BEG-Label aufgerufen werden.

Dabei werden zusätzlich die GEG-Anforderungen für Neubau/Bestand und deren Erfüllung angegeben. Diese Angaben können dann ausgedruckt werden.

  • GEG - für die Stichprobenkontrolle von Energieausweisen nach GEG kann die Xml-Kontrolldatei mit dem neuen Kontrolldateischema (Kontrollsystem-GEG-2020_V1_0) erstellt und ans DIBt verschickt werden.
  • Korrektur Ausgabe der Hüllflächenbauteile für einzelne Zonen im Ausdruck DIN 18599 Berechnungsunterlagen für GEG-Projekte
  • Korrektur Ausgabe WB-Zuschlag von 0,03 W/m²K für GEG-Projekte in verschiedenen Ausdrucken
  • Anpassungen Hamburger Energiepass für GEG-Randbedingungen
  • Ausdruck DIN 18599 Berechnungsunterlagen - Energielabel und Bewertung nach GEG
  • Bei den Angaben zum Bauantrag wird der frei eingebbare Text zum Mindestluftwechsel ausgegeben
  • Version mit aktualisiertem Framework und Datenmodell




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