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Versionsnummer: 14.6.1.3

Datum der letzten Änderung:  





14.6.1.3

Futura:

  • Enthaltenes Futura Setup auf Version 3.10.2.2 angepasst.

14.6.0.1

Futura:

  • Enthaltenes Futura Setup auf Version 3.10.0.9 angepasst.

14.5.3.1

Futura:

  • Enthaltenes Futura Setup auf Version 3.9.1.1 angepasst.

14.5.2.1

Futura:

  • Enthaltenes Futura Setup auf Version 3.8.5.1 angepasst.

Länderspezifisch:

  • NSA: Anpassungen zur Baugebührenordnung

14.5.1.3 

Futura:

  • Enthaltenes Futura Setup auf Version 3.8.1.5 angepasst.

14.5.0.1 

Futura:

  • Enthaltenes Futura Setup auf Version 3.8.0 angepasst.

Länderspezifisch:

  • NSA: Anpassungen zur Baugebührenordnung

14.4.0.1 

Futura:

  • Enthaltenes Futura Setup auf Version 3.7.0 angepasst.

Länderspezifisch:

  • BRA: Rechtsgrundlage auf Schlussabnahme Feuerungsanlage angepasst

14.3.0.1  

Allgemein:

  • Kombiniertes Setup: Bei der Installation wird KAMIN Futura für einen einfacheren Umstieg mit Installiert.
  • GEG-Formulare: Im Berichtsteil können Sie die Formulare zur GEG Aufrufen. Wir Empfehlen aber, dass Sie die GEG Prüfung mit KAMIN FUTURA durchführen.
    Futura bietet Ihnen dabei einen Assistent, der Ihnen das Ausfüllen der Dokumente vereinfacht.
  • Typprüfung bei Grundöfen
  • Digitale Unterschrift im Formular "Schlussabnahme Kohl Nr. 133017"

14.2.0.2  

Allgemein:

  • Gütesiegel: Es wurde eine neue Version des Gütesiegels eingefügt.
    • Es wird jetzt auch entsprechend einer hoheitlichen oder freien Rechnung das richtige Logo verwendet.
      (ACHTUNG: Auf einer Gemischten Rechnung wird kein Logo ausgegeben, da hier weder das hoheitliche noch das freie Logo verwendet werden darf)

14.1.0.1  

Allgemein:

  • E-Post: Kamin erinnert Sie jetzt daran, dass es ab 50 Sendungen einen Mengenrabatt von der Post gibt

Länderspezifisch:

  • SXN: Anpassung der Statistik (Emisionskataster)

14.0.2.1  

Länderspezifisch:

  • HES: Feuerstättenbescheid wurde angepasst

14.0.0.6  

Neuigkeiten:

  • NEU: ZStat/Mängelstatistik für die Abgabe 2020 angepasst. (Weitere Informationen)
  • NEU: Jahreswechsel zu 2021 (Weitere Informationen)
  • NEU: Ab dem 01.01.2021 wird automatisch das neue QM/UM Logo verwendet. (HINWEIS: Falls Sie bei der neuen Zertifizierung noch nicht teilgenommen haben, müssen Sie das QM/UM Logo deaktivieren)
  • NEU: ZIV-Messgeräte Schnittstelle in der Version 3.0 wird nun unterstützt.

Allgemein:

  • Mängelbeseitungsliste Blockheizkraftwerke: Hier wurde versehentlich die Nummer 1 ausgewählt
  • Vorgemerkte, aber nicht durchgeführte Feuerstättenschau beim Jahreswechsel überschreibt nicht mehr den alten Termin
  • Strassenliste mit Regionalschlüssel (Weitere Informationen)
  • Rechtsbezüge im Feuerstättenbescheid zum SchfHwG wurden an die letzte Änderung angepasst

13.1.13.5  

Allgemein:

  • Schnittstelle Tagesabrechnung zur Kasse: Anpassung MwSt bei Abgabe einer Gesamtsumme der Tagesabrechnung zur Kasse
  • Feststofffeuerstätten: Einmalige BImSch Überprüfungen können nun mehrmals angelegt werden

Länderspezifisch:

  • BLN: Neue Bescheinigungen hinzugefügt
  • THU: Rechtsgrundlage mit Hinweis zum SchfHwG wurde angepasst
  • MVP: RÜGVO Gebühr ANL hinzugefügt
  • BRA: Neues Formular zum Notbetrieb Einzelraumfeuerungsanlagen

13.1.12.2  

Allgemein:

  • Liste Zahlungseingänge Tagesübersicht: Der Ausdruck wurde für die 16% MwSt angepasst
  • Online-Messung Afriso: Dateipfad der Schnittstellendatei soweit angepasst, dass diese von dem Messgerät geschrieben werden kann und nun wieder übernommen werden kann.
  • Rechnungsausgangsliste: Bei Filterung auf MwSt 16% wurde das Filterdatum ignoriert

Länderspezifisch:

  • THU: Anpassung der Baugebühren

13.1.11.4 

Allgemein:

  • Anpassungen für den Mailversand über den Windows 10 Mailer

Länderspezifisch:

  • SAA: Anpassung Mängelmeldung
  • SAA: Anhörung zum Feuerstättenbescheid
  • RPL: Anpassung Gebührentext der DAL Gebühr

13.1.10.1

Allgemein:

  • Ausgabe des MwSt.-Satz im Rechnungsteil, Quittungen und Rechnungsausgangsliste
  • Anpassung des Angebots an E-POST

Länderspezifisch:

  • SAA: Anpassung Feuerstättenbescheid an KÜO LSA
  • SXN: Anpassung der Ausgabe stillgelegter Anlagen im Feuerstättenbescheid

13.1.9.2 

Allgemein:

  • Anpassung an der E-Post Schnittstelle

Länderspezifisch:

  • RPL: Für die Baugebühren wurde der AW-Faktor von 1,2 hinterlegt
  • BWB: Gebührentexte der Baugebühren angepasst
  • BRA: Bauabnahmen Mindestbeträge von 50 bzw. 100 Euro wurden an die 16% MwSt angepasst

13.1.8.8

Allgemein:

  • Anpassungen zur KÜO 2020:
    • Erhöhung des AW-Faktors für hoheitliche Arbeiten von 1,05 auf 1,20
    • Neue Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten und für Messungen nach 44. BImSchV
    • Feuerstättenschauberechnung an waagerechten Teilen (Gebühr FSL), hierbei werden Verbindungsstücke über 10 m Länge berücksichtigt
    • Reduzierung der Kehrung nach § 1 Abs. 5a KÜO für zweimalige Feststoff-Schornsteine, hierzu gibt es eine entsprechende Option im Anlagenteil
    • Anpassung der Rechtsgrundlagen
    • Anpassung der Bescheinigungen und neue Bescheinigungen für Messungen nach 44. BImSchV

Länderspezifisch:

  • HES: Neue Gebühren für Dunstanlagenschau, angelehnt an die Gebühren der Feuerstättenschau

13.1.8.3 

Allgemein:

Länderspezifisch:

  • RPL: Datenerfassung §26

13.1.7.6 

Länderspezifisch:

  • BWB: Baugebühren angepasst
    • Gebühr BZW: Die Häufigkeit dieser Gebühr wird nun über die Anzahl und nicht mehr über das Feld Meter/Minuten
    • Gebühr BAL: Eine Eingabe in dem Feld Meter/Minuten hat keine Auswirkungen mehr auf die Gebührensumme

13.1.7.5  

Allgemein:

  • Feuerstättenbescheid: Anpassung des Rechtsbezuges zum SchHwG

Länderspezifisch:

  • BWB: Anpassung der Baugebühren

13.1.6.2

Allgemein:

  • Aktuellen Stand der EnEV eingebaut
  • Optimierung der Erfassung zur neuen Mängelstatistik
    • Automatische Vorbelegung von EnEV-Daten
    • Automatische Vorbelegung von Abgaswegemängeln
    • Automatische Vorbelegung von Mängeln aus der Textbausteinverwaltung
    • Automatische Vorbelegung des Brennstoffs, je nach verknüpfter Anlage

Länderspezifisch:

  • THU: Statistik zur Erfassung der hoheitlichen Arbeitswerte

13.1.5.2 

  • FSB Rechtsgrundlage: Erweiterung, dass der elektronische Widerspruch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen muss

13.1.5.1 

Allgemein:

  • Neues Kontoauszugsmodul
  • Feuerstättenschau: Betreiber informieren bei schreiben der Ankündigung
  • Anpassungen bei Rechnung mit eigenem Rechnungsbetrag
  • Terminanmeldung nach Grundstück: Sollte kein Name vorhanden sein, wird der Eigentümer genommen

Länderspezifisch:

  • BAY: Rechtsvorschriften in Bauabnahmen-Bescheinigungen angepasst
  • SHO: Änderung im Feuerstättenbescheid

13.1.4.2 

Allgemein:

  • Button zum Altanlagenlabeling ist immer sichtbar.
  • Sondereinstellung: Maximaler Arbeitswert kann auf 30 AW oder 40 AW festgesetzt werden. Der ZIV vertritt die Auffassung, man kann maximal 40 AW für den Feuerstättenbescheid verlangen, sagt aber auch, man können Anlage 3 Nr. 1 der KÜO anders Auslegen, so das sich ein maximaler Wert von 30 AW ergibt (https://www.schornsteinfeger.de/faq-feuerstaettenbescheid.aspx).

Länderspezifisch:

  • HES: Gebührenanpassungen VwKostO

13.1.3.2

Länderspezifisch:

  • BAY: Statistik Kehrbezirksgrenzen

13.1.3.1  

Altanlagenlabeling:

  • Nach Auswahl des Etiketts wird das Labeldatum nicht mehr auf den 25.10.2019 zurück gesetzt.
  • Feuerstättenschau nach dem 01.01.2017: Nur dann bis 2008 labeln, sonst bis 1994.

Allgemein:

  • Mängelstatistik: Änderungen zu Sicherheitseinrichtungen.
  • Daten bei der EnEV-Bescheinigung nun vorbelegt.
  • Terminplaner: Termine im gleichen Zeitraum werden jetzt nach laufender Nummer sortiert.
  • Keine Fehlermeldung mehr, beim Wechsel aus dem Prüfungsteil in den Messteil mit der Taste "M" .
  • Messteil: Druck → FSB+(Gesamt)Rechnung deaktiviert nicht mehr die Gashausschaugebühren
  • Standard-Arbeitschema einstellbar, wird zur Vorbelegung und Druck des Kalenders benutzt.

Länderspezifisch:

  • BAY: Anpassungen Rechtsvorschriften.

13.1.2.4  

Altanlagenlabeling:

  • Feuerstätten mit Baujahr bis einschließlich 1994 können immer gelabelt werden. (1. Zyklus)
  • Feuerstätten mit Baujahr bis einschließlich 2008 können gelabelt werden, wenn mindestens 1 Feuerstättenschau seit 2017 gemacht wurde, oder das aktuelle Geschäftsjahr als Jahr der nächsten Feuerstättenschau eingetragen oder vorgemerkt ist. (2.Zyklus)
  • Feuerstätten mit einem Baujahr neuer als 2008 können dann gelabelt werden, wenn sie 15 Jahre oder älter sind.
  • Die Lfd Labelberechnung wurde angepasst, dass Feuerstätten mit einem eingetragenen, aber leeren Label bei der Berechnung nun auch berücksichtigt werden.

Länderspezifisch:

  • BRA: Vormerkungen (Gebühren entfallen) werden für den Bescheid nun Berücksichtigt. (Das Jahr der letzten Ausführung wird ausgegeben)

13.1.1.5  

  • NRW: Anpassung der Bauabnahme-Gebühren. (Sind jetzt wieder AW Gebühren)

13.1.1.4  

TOP Änderungen:

E-Post:

die deutsche Post hat das Übermittlungsverfahren (API) für den E-Post-Dokumentenversand geändert. Das Verfahren ist ab 01.01.2020 bindend.
Voraussetzung für die Anwendung aus KAMIN/KAMIN Futura ist ein Geschäftskundenkonto für die E-Post. Sollten Sie noch KEIN Konto, oder ein PRIVATKUNDENKONTO bei der E-Post haben, müssen Sie sich bei der E-Post neu anmelden und für das neue Verfahren registrieren. 

Hier der Anmeldelink:
https://www.deutschepost.de/epost/geschaeftskunden/registrierung-api

Nutzer mit einem Geschäftskundenkonto (erkennt man an der Endung @<firmendomain>.epost.de) sind von diesem Schritt NICHT betroffen. 

Mit Installation dieses Updates kann nur noch über das neue Verfahren versendet werden. Das alte Verfahren wird zum 31.12.2019 von der Post abgeschaltet.


  

Neue Mängelstatistik:

Vom ZIV wurde für das neue Geschäftsjahr eine neue Mängelstatistik veröffentlicht.
Für alle Berichte, die im Geschäftsjahr 2020 erstellt werden, wird automatisch die neue Erfassungsmaske angezeigt.

Bei der neuen Mängelerfassung wird nun unterschieden bei welcher Tätigkeit der Mangel festgestellt wurde.
Deshalb müssen Sie diese nun Auswählen. (Feuerstättenschau / Bauabnahme usw.)

Jeder Mangel darf nur einmal in der Mangelerfassung aufgenommen werden. Wird dieser bei mehreren Tätigkeiten festgestellt wird dieser der höheren Hierachiestufe hinzugerechnet.
Wird der Mangel nicht zeitgleich festgestellt, wird dieser der zuerst durchgeführten Tätigkeit zugewiesen.

Dabei wird folgende Hierachie zu Grunde gelegt.

  • Feuerstättenschau
  • Anlassbezogene Überprüfung
  • Bauabnahme
  • Schornsteinfegertätigkeit nach Bundesrecht
  • Hoheitliche Tätigkeiten nach Landesrecht
  • Schornsteinfegertätigkeiten nach Landesrecht


Z-StatBei einer positiven Prüfung der Z-Stat können sie diese nun auf Ihren Rechner speichern oder per E-Mail versenden.

Länderspezifisch:

  • NRW: Anpassung der Bauabnahmegebühren

13.1.0.1  

  • Jahreswechsel zu 2020 Aktiviert
  • Bei Berichten kann nun über "F5 - Berichtsdaten/Mängeljournal" angegeben werden, ob und mit welcher Kategorie im Kehrbuch aufgelistet wird.

Länderspezifisch:

  • NSA: Kostenhinweis auf Feuerstättenbescheid angepasst
  • BWB: Auswahl des Verbindungsstückes für Bescheinigung nach §67 angepasst

12.11.2.19  

Länderspezifisch:

  • Thüringen: Anpassung Verordnungstexte
  • Baden Würtemberg: Anpassung LUBW Schnittstelle
  • Niedersachsen: Anpassung Rechtsgrundlage Bauordnung und Feuerstättenbescheid

12.10.5.19  

    • Formular zur Feuerstättenschau: Sie können im EnEV/Feuerstättenschau Bereich über die "Druck Einstellungen" das gewünschte Formular auswählen

Länderspezifisch:

    • Sachsen: Bescheinigung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage
    • Brandenburg: Formulare für unbenutzte Feststoffkessel (Notbetrieb) eingearbeitet
    • Niedersachsen: Anpassung der Rechtsgrundlagen für Feuerstättenbescheid und Bauabnahmerechnungen

12.8.7.19 

  • Z-Stat: Mit dieser Version können Sie schon mal Ihr Bezirk auf Plausibilität überprüfen lassen.
    (Eine Abgabe der Daten ist erst gegen Ende des Jahres möglich)

  • Neue Heizungslabel (Kennung 2A0, 2A5) können in der Labelverwaltung erfasst werden.

    • Ab dem 26.09.2019 dürfen nur noch die neuen Labels verwendet werden.
      Sie erhalten ab diesem Datum die Möglichkeit die Labelverwaltung von den alten Labels zu bereinigen.

Hinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.

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