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Es ist auch möglich, die Heizlast nach dem vereinfachten Verfahren der 12831-2 zu ermitteln. dazu muss entweder das Gebäude erfasst werden, dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Das Verfahren mittels "Jahresendenergieverbrauch" ist ein vereinfachtes Verfahren zur Heizlastberechnung, das auf Messungen des Energieverbrauchs (Jahresendenergieverbrauch) basiert. Von dem ermittelten Jahresendenergieverbrauch werden ggf. Anteile für eine Trinkwassererwärmung oder eine Schwimmbadbeheizung in Abzug gebracht, um so die Heizlast zu errechnen. Dieses Verfahren stellt eine Möglichkeit dar, schnell mit einfachen Mitteln und wenigen Anlageninformationen die Heizlast und somit den Wärmeerzeuger im Sanierungsfall auszulegen.

Eine "manuelle Eingabe der Heizlast" ist dann sinnvoll, wenn weder eine Heizlast berechnet, noch eine Heizlast über spezifische Leistungswerte der Typologie ermittelt wurde.
Die "spezifische Heizlast" ist die pauschale, auf einen m² heruntergebrochene Wärmezufuhr, die zur Erhaltung der Raumtemperatur benötigt wird. Die spezifische Heizlast über typologische Werte zu definieren, ist vor allem dann sinnvoll, wenn nur das Baujahr des Gebäudes und dessen zu beheizende Fläche bekannt sind und eine schnelle Abschätzung benötigt wird. Zur Unterstützung dieser Abschätzung wurden zwei Assistenten hinterlegt:

  • Flächenberechnung
  • Heizlasten nach Gebäudeart und Baujahr

Liegen keine Flächendaten vor, kann mit dem Flächenassistent die Nutzfläche anhand von Raumflächen errechnet werden.

Unter Nutzfläche eines Gebäudes versteht man den Anteil der Grundfläche, der der Nutzung enstsprechend der Zweckbestimmung dient.

Bei nicht bekannten Heizlastwerten liefert die Tabelle für spezifische Heizlasten nach Nutzfläche eine praxisbezogene Abschätzung. Diese ist abhänging von der Gebäudeklasse und dem Gebäudebaujahr. Die hier aufgeführten spezifischen Heizlasten sind in der Branche gängig verwendete Werte, können jedoch je nach Gebiet deutlich abweichen. Daher kann es erforderlich sein, diese auf die tatsächlichen Gegebenheiten fachgerecht anzupassen.

Wenn die Heizlast in den HS/ETU Produkten "TGA Heizung" oder "Heizlast 12831/2" berechnet wurde, wird das Objekt vorher gemäß DIN 12831 (Bbl. 1 und 2) berechnet und die Gebäudeheizlast automatisch übernommen.

Ist im Projekt eine Heizlastberechnung gegeben, so wird diese immer gelesen, angezeigt und als Wert für die Gebäudeheizlast übernommen. Sollte dieser Wert nicht übernommen werden, genügt es, eine andere Berechnungsvariante auszuwählen.

Als Ergebnis wird die berechnete Heizlast[kW] des Gebäudes angezeigt.


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