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Es ist auch möglich, die Heizlast nach dem vereinfachten Verfahren der 12831-2 zu ermitteln. dazu muss entweder das Gebäude erfasst werden, dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Einfache Gebäudeerfassung

In der "Einfachen Erfassung" können Sie vereinfachte Angaben für Ihr Gebäude machen. Im Hintergrund werden für Sie die geeigneten Bauteile angelegt.
Bestimmen Sie die Art des Gebäudes, das Baujahr, die Grundriss- und die Dachform. Ergänzen Sie die Angaben zu:

  • Anzahl der Vollgeschosse
  • Grundfläche je Geschoss
  • Dach beheizt
  • Keller beheizt
  • nicht unterkellert
  • Fenster und Dachfenster
  • Ausrichtung des Gebäudes

Die Fläche des Geschossgrundrisses wird nach den Außenmaßen angegeben.
Die beheizbare Wohnfläche ist der Ausgangspunkt für die weitere Berechnung der Heizlast. Sie kann auf der Oberfläche direkt eingegeben werden. Als voreingestellter Wert wird die beheizte Wohnfläche für das EnEV-Berechnungsverfahren aus der Gebäudenutzfläche ermittelt. Sie entspricht der Gebäudenutzfläche dividiert durch 1,35 für Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller und dividiert durch 1,2 für alle sonstigen Wohngebäude. Da dieser Wert in der Praxis oft zu groß ist, kann die beheizte Wohnfläche in der Programmoberfläche eingegeben werden, um damit eine bessere Anpassung an das tatsächliche Nutzerverhalten zu erreichen.

In der "Hüllflächenerfassung" können Sie alle Bauteile selbst erzeugen.

Bei der „Einfachen Erfassung“ geben Sie nur einige rudimentäre Informationen bezüglich des Gebäudes an. Im Hintergrund wird dann für Sie das Gebäude mit seinen Bauteilen erstellt.
In der "Hüllflächenerfassung" können Sie alle Bauteile selbst erzeugen.

Das Verfahren mittels "Jahresendenergieverbrauch" ist ein vereinfachtes Verfahren zur Heizlastberechnung, das auf Messungen des Energieverbrauchs (Jahresendenergieverbrauch) basiert. Von dem ermittelten Jahresendenergieverbrauch werden ggf. Anteile für eine Trinkwassererwärmung oder eine Schwimmbadbeheizung in Abzug gebracht, um so die Heizlast zu errechnen. Dieses Verfahren stellt eine Möglichkeit dar, schnell mit einfachen Mitteln und wenigen Anlageninformationen die Heizlast und somit den Wärmeerzeuger im Sanierungsfall auszulegen.

Eine "manuelle Eingabe der Heizlast" ist dann sinnvoll, wenn weder eine Heizlast berechnet, noch eine Heizlast über spezifische Leistungswerte der Typologie ermittelt wurde.
Die "spezifische Heizlast" ist die pauschale, auf einen m² heruntergebrochene Wärmezufuhr, die zur Erhaltung der Raumtemperatur benötigt wird. Die spezifische Heizlast über typologische Werte zu definieren, ist vor allem dann sinnvoll, wenn nur das Baujahr des Gebäudes und dessen zu beheizende Fläche bekannt sind und eine schnelle Abschätzung benötigt wird. Zur Unterstützung dieser Abschätzung wurden zwei Assistenten hinterlegt:

  • Flächenberechnung
  • Heizlasten nach Gebäudeart und Baujahr

Liegen keine Flächendaten vor, kann mit dem Flächenassistent die Nutzfläche anhand von Raumflächen errechnet werden.

Unter Nutzfläche eines Gebäudes versteht man den Anteil der Grundfläche, der der Nutzung enstsprechend der Zweckbestimmung dient.

Bei nicht bekannten Heizlastwerten liefert die Tabelle für spezifische Heizlasten nach Nutzfläche eine praxisbezogene Abschätzung. Diese ist abhänging von der Gebäudeklasse und dem Gebäudebaujahr. Die hier aufgeführten spezifischen Heizlasten sind in der Branche gängig verwendete Werte, können jedoch je nach Gebiet deutlich abweichen. Daher kann es erforderlich sein, diese auf die tatsächlichen Gegebenheiten fachgerecht anzupassen.

Wenn die Heizlast in den HS/ETU Produkten "TGA Heizung" oder "Heizlast 12831/2" berechnet wurde, wird das Objekt vorher gemäß DIN 12831 (Bbl. 1 und 2) berechnet und die Gebäudeheizlast automatisch übernommen.

Ist im Projekt eine Heizlastberechnung gegeben, so wird diese immer gelesen, angezeigt und als Wert für die Gebäudeheizlast übernommen. Sollte dieser Wert nicht übernommen werden, genügt es, eine andere Berechnungsvariante auszuwählen.

Als Ergebnis wird die berechnete Heizlast[kW] des Gebäudes angezeigt.

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